Homosexuelle werden rehabilitiert und entschädigt
In der Nachkriegszeit verurteilte homosexuelle Männer werden rehabilitiert und entschädigt: Der Bundestag verabschiedete gestern ein Gesetz, das die Aufhebung der strafrechtlichen Urteile vorsieht, die in BRD und DDR in den Nachkriegsjahrzehnten ergangen waren. Die Verurteilten sollen eine Entschädigung: 3000 Euro je aufgehobene Verurteilung, 1500 Euro je angefangenes Jahr in Haft. (afp)