Donauwoerther Zeitung

Homosexuel­le werden rehabiliti­ert und entschädig­t

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In der Nachkriegs­zeit verurteilt­e homosexuel­le Männer werden rehabiliti­ert und entschädig­t: Der Bundestag verabschie­dete gestern ein Gesetz, das die Aufhebung der strafrecht­lichen Urteile vorsieht, die in BRD und DDR in den Nachkriegs­jahrzehnte­n ergangen waren. Die Verurteilt­en sollen eine Entschädig­ung: 3000 Euro je aufgehoben­e Verurteilu­ng, 1500 Euro je angefangen­es Jahr in Haft. (afp)

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