Unwetterschäden sind oft versichert
Sturmschäden sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgesichert, erklärt der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Die Voraussetzung: Der Sturm ist die Schadensursache. Wichtig ist, dass mindestens Windstärke 8 geherrscht haben muss. Schäden durch heftige Niederschläge bezahlt dagegen nur eine zusätzliche Elementarschadenversicherung, heißt es weiter.