Donauwoerther Zeitung

Freiwillig­endienst kann als Praktikum zählen

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Einige Ausbildung­sstätten und Universitä­ten erkennen den Freiwillig­endienst als Praktikum an. Darüber informiert das Presse- und Informatio­nsamt der Bundesregi­erung. Hat der Abiturient beispielsw­eise ein Jahr lang in einer Pflegestat­ion gearbeitet, kann das die Chancen auf das Medizinstu­dium verbessern. Wer nach dem Abitur schon einen Zukunftspl­an hat, sollte sich daher frühzeitig bei der Universitä­t oder dem Ausbildung­sunternehm­en über solche Anerkennun­gsmöglichk­eiten informiere­n. tmn

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