Darf Bausparkasse Verträge nach 15 Jahren kündigen?
Im Streit um neue Kündigungsklauseln in Bausparverträgen soll bald eine erste Entscheidung fallen. Man wolle am 1. September ein Urteil verkünden, sagte ein Sprecher des Landgerichts Karlsruhe am Montag nach der Verhandlung. Die Verbraucherzentrale BadenWürttemberg hatte gegen die Bausparkasse Badenia geklagt – das Institut hatte 2013 eine Klausel eingeführt, der zufolge sie bestimmte Altverträge 15 Jahre nach Vertragsabschluss kündigen kann. Das hält sie für angemessen. Auf eine ähnliche Klausel setzen die Landesbausparkasse Südwest und der Verband der Privaten Bausparkassen – gegen sie klagt die Verbraucherzentrale ebenfalls. Bei dem Streit geht es nicht um die Kündigungen von Altverträgen mit hohen Guthabenzinsen aus den achtziger und neunziger Jahren, sondern um neuere Klauseln.