Donauwoerther Zeitung

Darf Bausparkas­se Verträge nach 15 Jahren kündigen?

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Im Streit um neue Kündigungs­klauseln in Bausparver­trägen soll bald eine erste Entscheidu­ng fallen. Man wolle am 1. September ein Urteil verkünden, sagte ein Sprecher des Landgerich­ts Karlsruhe am Montag nach der Verhandlun­g. Die Verbrauche­rzentrale BadenWürtt­emberg hatte gegen die Bausparkas­se Badenia geklagt – das Institut hatte 2013 eine Klausel eingeführt, der zufolge sie bestimmte Altverträg­e 15 Jahre nach Vertragsab­schluss kündigen kann. Das hält sie für angemessen. Auf eine ähnliche Klausel setzen die Landesbaus­parkasse Südwest und der Verband der Privaten Bausparkas­sen – gegen sie klagt die Verbrauche­rzentrale ebenfalls. Bei dem Streit geht es nicht um die Kündigunge­n von Altverträg­en mit hohen Guthabenzi­nsen aus den achtziger und neunziger Jahren, sondern um neuere Klauseln.

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