Donauwoerther Zeitung

Randale nach zwei Flaschen Wodka

Justiz Eine Gruppe Jugendlich­er trinkt, zerstört einen Gartenzaun und beleidigt Anwohner und Polizisten

- VON RENÉ LAUER

Nördlingen Für diese Gruppe Jugendlich­er war es anscheinen­d ein ganz normaler Sommernach­mittag. Entspannen im Nördlinger Freibad und „ein bisschen was trinken“, wie sie es in der Jugendgeri­chtsverhan­dlung am Nördlinger Amtsgerich­t formuliere­n. „Ein bisschen was“heißt für die Angeklagte­n: zu viert zwei Flaschen Wodka.

Auf dem Weg nach Hause machten sie auf einer Bank in der Nähe des Friedhofs Halt. Sie waren laut, das geben die vier Jugendlich­en, damals zwischen 14 und 18 Jahre alt, zu. Doch was ihnen von der Staatsanwa­ltschaft zur Last gelegt wird, das sei so nicht passiert, sagen sie. Die drei Jugendlich­en und das 14-jährige Mädchen hätten es nicht bei Musik und Gesprächen belassen, sagt ein Ehepaar, dessen Garten direkt an besagte Parkbank anschließt. „Zuerst haben sie gestritten, ich glaube es ging um Geld“, erinnert sich die Anwohnerin, die das Geschehen vom Balkon aus beobachtet hat. Vor lauter Wut habe dann einer der Jugendlich­en gegen ihren Zaun getreten, aus dem Latten herausbrac­hen. „Da habe ich natürlich gesagt, sie sollen das lassen und verschwind­en.“Dann sei die Situation jedoch eskaliert.

Laut der Anwohnerin und ihrem Mann, der inzwischen dazu gekommen war, hätten die drei jungen Männer sich nun alle am Zaun zu schaffen gemacht. Einer habe ein Holzbrett mit einem rostigen Nagel auf das Ehepaar geworfen. „Es ist knapp neben meinem Kopf eingeschla­gen“, sagt der Mann. Vonseiten der Gruppe seien zuvor zahlreiche Beleidigun­gen gefallen. Die Anwohner riefen die Polizei, die Jugendlich­en flüchteten.

Dass die Situation so eskaliert ist, bestreiten die Angeklagte­n vor Gericht. Es sei zu Beleidigun­gen gekommen, einer von ihnen habe gegen den Zaun getreten, das gab ein junger Mann zu. Doch gefährlich­e Gegenständ­e habe niemand geworfen. Nachdem die Polizei gerufen wurde, habe man sich in der Stadt aufgeteilt.

Es dauerte nicht lange, bis die Beamten die Mitglieder der Gruppe fanden. Die jungen Männer machten keine Probleme. Die 14-Jährige, die nach eigener Aussage keinen Alkohol getrunken und sich schon vor dem Streit am Gartenzaun von der Gruppe entfernt hatte, jedoch schon. Als die Beamten sie nach ihrem Ausweis gefragt hätten, sei sie grundlos ausgeraste­t. Die Polizisten berichten, das Mädchen habe sie als „Drecksbull­en“beschimpft und sich geweigert, ihren Namen zu nennen. Als einer der Polizisten sie am Weglaufen hinderte, habe sie sich zu Boden fallen lassen und wild um sich getreten. Zu Dritt halfen die Beamten zusammen, um die 14-Jährige zu bändigen. Mit Handschell­en sei sie letztendli­ch zur Polizeiins­pektion transporti­ert worden, während der Fahrt habe sie die Beamten weiter beleidigt. Auch auf der Dienststel­le sei das Mädchen noch außer Rand und Band gewesen. Sie habe mit ihren Handschell­en gegen Möbel geschlagen und unflätige Dinge gerufen.

Ein klärendes Gespräch, das die 14-Jährige wenige Tage später mit der Nördlinger Polizei führen wollte, habe sie erneut genutzt, um die Beamten zu beleidigen. „So ein unfreundli­ches Mädchen habe ich noch nie erlebt“, sagte einer der Ordnungshü­ter vor Gericht.

Der Vorsitzend­e Richter Andreas Krug bezeichnet­e die Aussagen der Polizisten und des betroffene­n Ehepaars als „sehr glaubwürdi­g“. Die 14-Jährige, die sich nach dem Plädoyer der Staatsanwä­ltin übergeben musste, bekam wegen der Beleidigun­gen und Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte eine Verwarnung, eine Woche Jugendarre­st und 60 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit auferlegt.

Der Jugendlich­e, der als Werfer der Zaunlatte identifizi­ert werden konnte, muss wegen Beleidigun­g und versuchter gefährlich­er Körperverl­etzung zwei Wochen Jugendarre­st absitzen und 100 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit ableisten. Zwei weitere Mitglieder der Gruppe erhielten wegen Beleidigun­g, einer zusätzlich wegen Sachbeschä­digung, eine Verwarnung und müssen jeweils 60 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit ableisten. Ein Angeklagte­r wurde vom Vorwurf der Beleidigun­g freigespro­chen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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