Randale nach zwei Flaschen Wodka
Justiz Eine Gruppe Jugendlicher trinkt, zerstört einen Gartenzaun und beleidigt Anwohner und Polizisten
Nördlingen Für diese Gruppe Jugendlicher war es anscheinend ein ganz normaler Sommernachmittag. Entspannen im Nördlinger Freibad und „ein bisschen was trinken“, wie sie es in der Jugendgerichtsverhandlung am Nördlinger Amtsgericht formulieren. „Ein bisschen was“heißt für die Angeklagten: zu viert zwei Flaschen Wodka.
Auf dem Weg nach Hause machten sie auf einer Bank in der Nähe des Friedhofs Halt. Sie waren laut, das geben die vier Jugendlichen, damals zwischen 14 und 18 Jahre alt, zu. Doch was ihnen von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt wird, das sei so nicht passiert, sagen sie. Die drei Jugendlichen und das 14-jährige Mädchen hätten es nicht bei Musik und Gesprächen belassen, sagt ein Ehepaar, dessen Garten direkt an besagte Parkbank anschließt. „Zuerst haben sie gestritten, ich glaube es ging um Geld“, erinnert sich die Anwohnerin, die das Geschehen vom Balkon aus beobachtet hat. Vor lauter Wut habe dann einer der Jugendlichen gegen ihren Zaun getreten, aus dem Latten herausbrachen. „Da habe ich natürlich gesagt, sie sollen das lassen und verschwinden.“Dann sei die Situation jedoch eskaliert.
Laut der Anwohnerin und ihrem Mann, der inzwischen dazu gekommen war, hätten die drei jungen Männer sich nun alle am Zaun zu schaffen gemacht. Einer habe ein Holzbrett mit einem rostigen Nagel auf das Ehepaar geworfen. „Es ist knapp neben meinem Kopf eingeschlagen“, sagt der Mann. Vonseiten der Gruppe seien zuvor zahlreiche Beleidigungen gefallen. Die Anwohner riefen die Polizei, die Jugendlichen flüchteten.
Dass die Situation so eskaliert ist, bestreiten die Angeklagten vor Gericht. Es sei zu Beleidigungen gekommen, einer von ihnen habe gegen den Zaun getreten, das gab ein junger Mann zu. Doch gefährliche Gegenstände habe niemand geworfen. Nachdem die Polizei gerufen wurde, habe man sich in der Stadt aufgeteilt.
Es dauerte nicht lange, bis die Beamten die Mitglieder der Gruppe fanden. Die jungen Männer machten keine Probleme. Die 14-Jährige, die nach eigener Aussage keinen Alkohol getrunken und sich schon vor dem Streit am Gartenzaun von der Gruppe entfernt hatte, jedoch schon. Als die Beamten sie nach ihrem Ausweis gefragt hätten, sei sie grundlos ausgerastet. Die Polizisten berichten, das Mädchen habe sie als „Drecksbullen“beschimpft und sich geweigert, ihren Namen zu nennen. Als einer der Polizisten sie am Weglaufen hinderte, habe sie sich zu Boden fallen lassen und wild um sich getreten. Zu Dritt halfen die Beamten zusammen, um die 14-Jährige zu bändigen. Mit Handschellen sei sie letztendlich zur Polizeiinspektion transportiert worden, während der Fahrt habe sie die Beamten weiter beleidigt. Auch auf der Dienststelle sei das Mädchen noch außer Rand und Band gewesen. Sie habe mit ihren Handschellen gegen Möbel geschlagen und unflätige Dinge gerufen.
Ein klärendes Gespräch, das die 14-Jährige wenige Tage später mit der Nördlinger Polizei führen wollte, habe sie erneut genutzt, um die Beamten zu beleidigen. „So ein unfreundliches Mädchen habe ich noch nie erlebt“, sagte einer der Ordnungshüter vor Gericht.
Der Vorsitzende Richter Andreas Krug bezeichnete die Aussagen der Polizisten und des betroffenen Ehepaars als „sehr glaubwürdig“. Die 14-Jährige, die sich nach dem Plädoyer der Staatsanwältin übergeben musste, bekam wegen der Beleidigungen und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eine Verwarnung, eine Woche Jugendarrest und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt.
Der Jugendliche, der als Werfer der Zaunlatte identifiziert werden konnte, muss wegen Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zwei Wochen Jugendarrest absitzen und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Zwei weitere Mitglieder der Gruppe erhielten wegen Beleidigung, einer zusätzlich wegen Sachbeschädigung, eine Verwarnung und müssen jeweils 60 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Ein Angeklagter wurde vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.