Donauwoerther Zeitung

Ruhestand auf Antrag

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Lehrer müssen wie andere Beamte auch in der Regel bis zur Alters grenze von 67 Jahren arbeiten. Doch sie können nach Angaben des Kul tusministe­riums auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, so bald sie das 64. Lebensjahr vollendet haben. Dann müssen sie Abschlä ge bei der Pension in Kauf nehmen.

Zum Halbjahr 2017 sind nach vorläufige­n Angaben des Ministe riums 300 Lehrer regulär in Pension gegangen. 500 stellten einen An trag, um früher die Schule verlassen zu dürfen. Die Hälfte arbeitete an Grund und Mittelschu­len.

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