Donauwoerther Zeitung

Das steht im Leitfaden

-

Der Leitfaden für soziale Netzwerke legt für Staatsbedi­enstete unter anderem folgendes fest:

Für den zufälligen privaten Kon takt gilt die gleiche allgemeine Freiheit, wie dies auch außerhalb des Internets der Fall ist.

Das Gebot der Gleichbeha­ndlung verbietet einen unterschie­dlichen Status in der Beziehung zu Schülern.

In Betracht kommt damit höchs tens eine offene Gruppe, in der jede Freundscha­ftsanzeige von Schülern akzeptiert wird. Und selbst dies ist angesichts der fehlen den allgemeine­n Zugänglich­keit der Netzwerke für alle Schüler hoch problemati­sch. Quelle: Bayerische­s Kultusmini­sterium

Newspapers in German

Newspapers from Germany