Donauwoerther Zeitung

Vermieter muss sich um Taubendrec­k kümmern

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Taubendrec­k auf dem Balkon stört Mieter. Der Vermieter muss sich darum kümmern, wenn die Gestaltung der Fassade die Tauben anlockt. Das gilt etwa, wenn die Vögel beispielsw­eise durch Solaranlag­en auf dem Flachdach geeignete Nistplätze finden, wie aus einem Urteil des Amtsgerich­tes Augsburg hervorgeht (Az.: 17 C 4796/15). Über den Fall berichtet die Zeitschrif­t Wohnungswi­rtschaft und Mietrecht. Ein Mieter beschwerte sich bei seinem Vermieter über Verunreini­gungen durch Tauben. Der Kot der Vögel, die auf dem Rand des Flachdache­s saßen, landete direkt auf seinem Balkon. Das beeinträch­tigte die Nutzung stark.

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