28 Jähriger hatte 262 Gramm Haschisch
Justiz Ein 28-Jähriger feiert am Silbersee mit Freunden und hat 250 Gramm dabei. Er liefert dem Gericht eine eigenwillige Erklärung
Ohne Geständnis hätte das Gericht einen 28-Jährigen ins Gefängnis geschickt. Der Mann hatte 262 Gramm Haschisch besessen.
Landkreis Am Ende bewahrte einen 28-Jährigen aus Nördlingen sein Geständnis vor dem Gefängnis. Die Polizei hatte bei ihm vergangenen Sommer 250 Gramm Haschisch und eine Feinwaage für die Portionierung gefunden. Bei der Hausdurchsuchung entdeckten die Beamten zudem einen Schlagring und Kleinstmengen anderer Drogen. „Ohne das Geständnis wäre eine Bewährungsstrafe nicht möglich gewesen, so können wir beim Strafmaß knapp unter zwei Jahren bleiben“, sagte Vorsitzender Richter Helmut Beyschlag in dem Prozess vor dem Schöffengericht in Nördlingen.
Aufmerksam geworden waren Zivilfahnder auf den Mann und seine Freunde vergangenen Sommer am Silbersee, der idyllisch zwischen Huisheim und Mündling liegt. Sie feierten dort ausgelassen, hatten auch eine Musikanlage dabei, berichtete ein als Zeuge geladener Polizist bei der Verhandlung. „Als wir eintrafen, sahen wir offen herumliegende Rauschgiftutensilien im aufgebauten Pavillon“, so der Beamte.
Ob es am Silbersee zugehe wie in Berlin am Kottbusser Tor, wollte Beyschlag von dem Beamten wissen. Der Platz im Berliner Stadtteil Kreuzberg gilt aufgrund der dortigen Drogenszene und Gewalt als sozialer Brennpunkt. Er habe in der Vergangenheit mehrfach von Problemen am Silbersee gehört, so der Richter. „Wir hatten am Silbersee einige Zeit sehr viel zu tun, aktuell ist es allerdings ruhiger“, antwortete der Beamte. Er sagte aus, dass bei der weiteren Durchsuchung in einem Rucksack die große Menge noch verpackten Marihuanas gefunden worden sei. Alle Teilnehmer der Party hätten aber zunächst abgestritten, dass die Drogen ihnen gehören. Der Verdacht fiel auf den jungen Nördlinger, weil die Polizisten in seinem Portemonnaie einen Zettel fanden, auf dem die Menge der Drogen notiert war sowie der Preis, zu dem er das Gramm verkaufen wollte: sieben Euro. Gegenüber der Polizei behauptete er, dass er die Drogen nur seinen Bekannten zur Verfügung stellen wollte und nie die Absicht hatte damit zu handeln. Bei der Version blieb der Mann, der von Alexander Knief verteidigt wurde, auch vor Gericht. Wenig glaubhaft fanden die Version allerdings sowohl der Vorsitzende Richter wie auch Staatsanwältin Julia Mayer. „Sie bräuchten mehre Monate, um diese Menge selber zu konsumieren“, so Mayer. Bei einer solch großen Menge müsse davon ausgegangen werden, dass damit auch gehandelt werde. Zumal bei dem Angeklagten eine Feinwaage gefunden worden sei.
Mayer forderte deswegen ein Jahr und elf Monate auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 1800 Euro. Zudem sprach sie sich dafür aus, dass für den Besitz des Schlagringes noch einmal mit 40 Tagessätzen bestraft werden soll. Als zu hart empfand Verteidiger Knief die Forderung, schließlich habe kein Handel stattgefunden und sein Mandant habe bisher „eine blütenreine Weste“. Er plädierte für eine Strafe in Höhe von einem Jahr und vier Monaten. Zudem solle das Gericht berücksichtigen, dass der Nördlinger nur 1300 Euro netto verdient und davon noch 400 Euro daheim abgibt.
Verurteilt wurde der Angeklagte letztlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung. Die Bewährungszeit läuft drei Jahre. Er muss auch Urinproben abgeben, um nachzuweisen, dass er keine Drogen mehr konsumiert. Die Kosten dafür muss er selbst tragen. Zudem muss er neben den Verhandlungskosten auch noch 1800 Euro an das Bayerische Rote Kreuz Nordschwaben zahlen, die er in monatlichen Raten zu je hundert Euro tilgen kann.
„Sie machen hier einen guten Eindruck und haben auch einen festen Job. Zudem sind sie bisher polizeilich nicht aufgefallen“, sagt der Richter. „Ich will sie aber hier nicht in drei Monaten wiedersehen, weil sie wegen irgendwelcher Probleme wieder zu den Drogen gegriffen haben. Dann geht es ins Gefängnis“, warnte er. Der unscheinbar wirkende Nördlinger nickte bei der Ansprache durch Beyschlag schuldbewusst mit dem Kopf und nahm das Urteil an.