Donauwoerther Zeitung

Ärger mit der ARD

TV Scholl sollte beim Confed Cup über Doping sprechen – und reiste stattdesse­n ab

- Florian.eisele@augsburger allgemeine.de

München Nach zwei verpassten Sendungen beim Confed Cup gibt es Ärger zwischen dem Fernsehsen­der ARD und Fußball-Experte Mehmet Scholl. „Ja, es gab eine Meinungsve­rschiedenh­eit“, sagte ARDSportko­ordinator Axel Balkausky und bestätigte einen Bericht der Bild-Zeitung. Der ehemalige Nationalsp­ieler Scholl trat nicht wie abgemacht bei den Halbfinals­pielen am vergangene­n Mittwoch und Donnerstag als Experte an der Seite von Matthias Opdenhövel vor die Kamera. Stattdesse­n sprang Thomas Hitzlsperg­er ein. Es soll zu Meinungsve­rschiedenh­eiten über die Doping-Berichters­tattung gekommen sein. „Diskussion­en und Auseinande­rsetzungen kommen in jeder Redaktion wie in den besten Familien vor“, sagte der ARD-Sportkoord­inator. „Es ist kein Thema für die Öffentlich­keit, sondern etwas, das wir intern besprechen und klären werden.“Eine Aussprache ist geplant. „Es ist alles prima zwischen mir und der ARD“, wird Scholl von der Bild zitiert. „Ich freue mich auf die WM 2018.“Der 46-Jährige arbeitet seit der Europameis­terschaft 2008 als TV-Experte für das Erste. Scholl war einige Male wegen seiner flotten Sprüche in die Kritik geraten. Anderseits wurde der frühere Bayern-Profi auch ausgezeich­net und erhielt 2014 den Deutschen Fernsehpre­is für seine Arbeit bei der WM 2014.

Mehmet Scholl ist als FußballExp­erte in der ARD in aller Regel eine Bereicheru­ng. Für die Arbeit zur WM 2014 haben er und das Team des öffentlich­en-rechtliche­n Senders den Deutschen Fernsehpre­is erhalten. Dass er sich nun weigerte, bei dem Sender über Doping im Fußball zu sprechen und stattdesse­n kurzfristi­g das TVStudio verließ, ist aber gleich ein doppelter Fehltritt gewesen.

Den ersten muss Scholl mit seinem Arbeitgebe­r, der ARD, klären. Dass der Sender den Vorwurf thematisie­rte, die russische Mannschaft sei bei der WM 2014 komplett gedopt gewesen, fand Scholl langweilig. Diese Meinung kann er haben – zu seinen Pflichten als Arbeitnehm­er

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