Karlsruhe bremst Lokführer
Urteil Verfassungsgericht billigt umstrittenes Gesetz zur Tarifeinheit
Karlsruhe Das Tarifeinheitsgesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bleibt trotz etlicher problematischer Punkte in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht wies gestern die Klagen mehrerer Gewerkschaften gegen die seit rund zwei Jahren geltende Neuregelung weitgehend ab. Bis Ende 2018 muss der Gesetzgeber allerdings an einigen Stellen nachbessern.
Das Gesetz sieht vor, dass bei konkurrierenden Tarifverträgen in einem Betrieb nur der Abschluss der mitgliederstärksten Gewerkschaft gilt. Die andere Gewerkschaft kann sich diesen Vereinbarungen nur durch nachträgliche Unterzeichnung anschließen. Wer die meisten Mitglieder hat, soll im Zweifel ein Arbeitsgericht entscheiden.
Die Regierung will damit aufreibende Machtkämpfe verhindern. Rivalen sollen sich von vornherein an einen Tisch setzen und sich abstimmen. Kritiker hatten Nahles vorgeworfen, mit dem Gesetz vor allem die massiven Streiks der Lokführergewerkschaft GDL stoppen zu wollen, die 2014 den Bahnverkehr teils lahmgelegt hatten.
Die klagenden Gewerkschaften reagierten überwiegend enttäuscht, Spitzenvertreter der Wirtschaft dagegen erleichtert. Die Entscheidung war im Senat umstritten. Zwei der acht Richter stimmten dagegen. Sie halten das Gesetz für zu scharf. Details auf Wirtschaft.