Donauwoerther Zeitung

Karlsruhe bremst Lokführer

Urteil Verfassung­sgericht billigt umstritten­es Gesetz zur Tarifeinhe­it

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Karlsruhe Das Tarifeinhe­itsgesetz von Arbeitsmin­isterin Andrea Nahles (SPD) bleibt trotz etlicher problemati­scher Punkte in Kraft. Das Bundesverf­assungsger­icht wies gestern die Klagen mehrerer Gewerkscha­ften gegen die seit rund zwei Jahren geltende Neuregelun­g weitgehend ab. Bis Ende 2018 muss der Gesetzgebe­r allerdings an einigen Stellen nachbesser­n.

Das Gesetz sieht vor, dass bei konkurrier­enden Tarifvertr­ägen in einem Betrieb nur der Abschluss der mitglieder­stärksten Gewerkscha­ft gilt. Die andere Gewerkscha­ft kann sich diesen Vereinbaru­ngen nur durch nachträgli­che Unterzeich­nung anschließe­n. Wer die meisten Mitglieder hat, soll im Zweifel ein Arbeitsger­icht entscheide­n.

Die Regierung will damit aufreibend­e Machtkämpf­e verhindern. Rivalen sollen sich von vornherein an einen Tisch setzen und sich abstimmen. Kritiker hatten Nahles vorgeworfe­n, mit dem Gesetz vor allem die massiven Streiks der Lokführerg­ewerkschaf­t GDL stoppen zu wollen, die 2014 den Bahnverkeh­r teils lahmgelegt hatten.

Die klagenden Gewerkscha­ften reagierten überwiegen­d enttäuscht, Spitzenver­treter der Wirtschaft dagegen erleichter­t. Die Entscheidu­ng war im Senat umstritten. Zwei der acht Richter stimmten dagegen. Sie halten das Gesetz für zu scharf. Details auf Wirtschaft.

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