Donauwoerther Zeitung

Haushaltsh­ilfe verhökert den Familiensc­hmuck

Gericht Eine 51-Jährige, die das Vertrauen einer Frau missbrauch­t hat, schrammt knapp an einer Haftstrafe vorbei

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Donauwörth/Nördlingen Wer eine Reinigungs­kraft oder eine Haushaltsh­ilfe beschäftig­t, hat in diese Person in aller Regel volles Vertrauen. Eine alleinerzi­ehende und berufstäti­ge Mutter aus einem Ort bei Donauwörth entwickelt­e zu einer 51-Jährigen, die sich regelmäßig um den Haushalt und die Kinder kümmerte, ein fast schon freundscha­ftliches Verhältnis. Umso größer war das Entsetzen, als die Hausherrin ihre Zugehfrau als Diebin entlarvte – und feststelle­n musste, dass diese unter anderem praktisch den kompletten Familiensc­hmuck gestohlen und verhökert hatte.

Der 51-Jährigen wurde nun am Amtsgerich­t Nördlingen der Prozess gemacht. In diesem redete die Angeklagte erst gar nicht um den heißen Brei herum. Sie gestand, zwischen November 2016 und Januar 2017 nach und nach heimlich die Schmucksch­atulle des Opfers geplündert zu haben. Mit den Ringen, Halsketten, Armbändern und zwei kleinen Goldbarren ging sie viermal zu einem Goldankauf-Laden in Donauwörth, gaukelte dem dortigen Personal vor, die Eigentümer­in der wertvollen Stücke zu sein, und bekam insgesamt 8258 Euro ausgehändi­gt.

Im Februar 2017 fand die Haushaltsh­ilfe in der Wohnung auch noch eine EC-Karte und hob mit dieser an Automaten in Rain und Donauwörth zweimal 1000 Euro ab.

Richterin Andrea Eisenbarth fragte nach dem Grund für die Straftaten, erhielt aber keine richtige Antwort. Es sei eine „Kurzschlus­sreaktion“gewesen, sagte die 51-Jährige, die im östlichen Donau-RiesKreis lebt. Die Beute aus dem Gold- und Silberverk­auf sowie dem Kreditkart­enbetrug gab die Täterin größtentei­ls aus – hauptsächl­ich für die Reparatur ihres Autos, aber auch für Weihnachts­geschenke für die Enkel und für eine Reise nach Österreich. Am Ende blieben nur 400 Euro übrig, welche die Polizei sicherstel­lte. Das Opfer ahnte von den Machenscha­ften der Haushaltsh­ilfe lange Zeit nichts. „Ich habe sie gerne gehabt“, berichtete die Mutter noch immer sichtlich mitgenomme­n im Gerichtssa­al, „sie hat die Kinder gut versorgt“. In den Monaten und Jahren zuvor half sie der Angestellt­en sogar immer wieder finanziell aus der Patsche, beispielsw­eise, als gegen die 51-Jährige, die 2015 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, ein Vollstreck­ungshaftbe­fehl vorlag. Mit dem von der Hausherrin geliehenen Geld konnte sie ihre Schuld begleichen und somit auf freiem Fuß bleiben. „Sie schien mir in Not zu sein“, begründete das Opfer seine Großzügigk­eit.

Das Blatt wendete sich, als die Frau zunächst bemerkte, dass ihre EC-Karte verschwund­en und damit das Geld abgehoben worden war. Anschließe­nd schaute sie nach ihrem Schmuck. Doch der war nicht mehr da: „Alles, was irgendwie Wert hatte, war weg. Sogar die Eheringe meiner Eltern.“Der Verdacht fiel gleich auf die Haushaltsh­ilfe: „Das war ein großer Schreckmom­ent.“

Die Angeklagte gab sich kleinlaut: „Ich habe ihre Gutmütigke­it ausgenutzt. Sie war damals meine Freundin und ich war zu feige, ihr die Sache zu beichten.“Deutliche Worte fand Richterin Eisenbarth. Die 51-Jährige habe die Geschädigt­e „auf das Übelste hintergang­en“. Zu dem, was die Haushaltsh­ilfe verbrochen habe, gehöre schon „einige kriminelle Energie“. Und direkt an die Frau gewendet: „Was Sie kaputt gemacht haben, kann man nicht durch Geld ersetzen.“Eisenbarth verurteilt­e die Angeklagte zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung. Zudem muss sie den materielle­n Schaden in Höhe von fast 10000 Euro wiedergutm­achen. Die 51-Jährige sei „ganz knapp am Gefängnis vorbeigesc­hrammt“.

Die Richterin ging sogar über die Forderung der Staatsanwä­ltin hinaus. Die hatte sich für ein Jahr und drei Monate zur Bewährung ausgesproc­hen. Verteidige­rin Veronika Tauchert bekräftigt­e: „Meine Mandantin bereut ihre Taten zutiefst.“Die Anwältin hielt elf Monate zur Bewährung für angemessen. Die Verurteilt­e versprach, sie werde das Geld zurückzahl­en. Das Opfer gab der 51-Jährigen trotz aller Enttäuschu­ng noch folgenden Satz mit auf den Weg: „Ich wünsche dir von Herzen, dass es besser wird.“

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