Haushaltshilfe verhökert den Familienschmuck
Gericht Eine 51-Jährige, die das Vertrauen einer Frau missbraucht hat, schrammt knapp an einer Haftstrafe vorbei
Donauwörth/Nördlingen Wer eine Reinigungskraft oder eine Haushaltshilfe beschäftigt, hat in diese Person in aller Regel volles Vertrauen. Eine alleinerziehende und berufstätige Mutter aus einem Ort bei Donauwörth entwickelte zu einer 51-Jährigen, die sich regelmäßig um den Haushalt und die Kinder kümmerte, ein fast schon freundschaftliches Verhältnis. Umso größer war das Entsetzen, als die Hausherrin ihre Zugehfrau als Diebin entlarvte – und feststellen musste, dass diese unter anderem praktisch den kompletten Familienschmuck gestohlen und verhökert hatte.
Der 51-Jährigen wurde nun am Amtsgericht Nördlingen der Prozess gemacht. In diesem redete die Angeklagte erst gar nicht um den heißen Brei herum. Sie gestand, zwischen November 2016 und Januar 2017 nach und nach heimlich die Schmuckschatulle des Opfers geplündert zu haben. Mit den Ringen, Halsketten, Armbändern und zwei kleinen Goldbarren ging sie viermal zu einem Goldankauf-Laden in Donauwörth, gaukelte dem dortigen Personal vor, die Eigentümerin der wertvollen Stücke zu sein, und bekam insgesamt 8258 Euro ausgehändigt.
Im Februar 2017 fand die Haushaltshilfe in der Wohnung auch noch eine EC-Karte und hob mit dieser an Automaten in Rain und Donauwörth zweimal 1000 Euro ab.
Richterin Andrea Eisenbarth fragte nach dem Grund für die Straftaten, erhielt aber keine richtige Antwort. Es sei eine „Kurzschlussreaktion“gewesen, sagte die 51-Jährige, die im östlichen Donau-RiesKreis lebt. Die Beute aus dem Gold- und Silberverkauf sowie dem Kreditkartenbetrug gab die Täterin größtenteils aus – hauptsächlich für die Reparatur ihres Autos, aber auch für Weihnachtsgeschenke für die Enkel und für eine Reise nach Österreich. Am Ende blieben nur 400 Euro übrig, welche die Polizei sicherstellte. Das Opfer ahnte von den Machenschaften der Haushaltshilfe lange Zeit nichts. „Ich habe sie gerne gehabt“, berichtete die Mutter noch immer sichtlich mitgenommen im Gerichtssaal, „sie hat die Kinder gut versorgt“. In den Monaten und Jahren zuvor half sie der Angestellten sogar immer wieder finanziell aus der Patsche, beispielsweise, als gegen die 51-Jährige, die 2015 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Mit dem von der Hausherrin geliehenen Geld konnte sie ihre Schuld begleichen und somit auf freiem Fuß bleiben. „Sie schien mir in Not zu sein“, begründete das Opfer seine Großzügigkeit.
Das Blatt wendete sich, als die Frau zunächst bemerkte, dass ihre EC-Karte verschwunden und damit das Geld abgehoben worden war. Anschließend schaute sie nach ihrem Schmuck. Doch der war nicht mehr da: „Alles, was irgendwie Wert hatte, war weg. Sogar die Eheringe meiner Eltern.“Der Verdacht fiel gleich auf die Haushaltshilfe: „Das war ein großer Schreckmoment.“
Die Angeklagte gab sich kleinlaut: „Ich habe ihre Gutmütigkeit ausgenutzt. Sie war damals meine Freundin und ich war zu feige, ihr die Sache zu beichten.“Deutliche Worte fand Richterin Eisenbarth. Die 51-Jährige habe die Geschädigte „auf das Übelste hintergangen“. Zu dem, was die Haushaltshilfe verbrochen habe, gehöre schon „einige kriminelle Energie“. Und direkt an die Frau gewendet: „Was Sie kaputt gemacht haben, kann man nicht durch Geld ersetzen.“Eisenbarth verurteilte die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung. Zudem muss sie den materiellen Schaden in Höhe von fast 10000 Euro wiedergutmachen. Die 51-Jährige sei „ganz knapp am Gefängnis vorbeigeschrammt“.
Die Richterin ging sogar über die Forderung der Staatsanwältin hinaus. Die hatte sich für ein Jahr und drei Monate zur Bewährung ausgesprochen. Verteidigerin Veronika Tauchert bekräftigte: „Meine Mandantin bereut ihre Taten zutiefst.“Die Anwältin hielt elf Monate zur Bewährung für angemessen. Die Verurteilte versprach, sie werde das Geld zurückzahlen. Das Opfer gab der 51-Jährigen trotz aller Enttäuschung noch folgenden Satz mit auf den Weg: „Ich wünsche dir von Herzen, dass es besser wird.“