„Kulturgutschutzgesetz hat sich bewährt“
Das umstrittene Kulturgutschutzgesetz hat sich nach Ansicht von Kulturstaatsministerin Monika Grütters im ersten Jahr bewährt. „Das Gesetz hat seinen ersten Praxistest bestanden. Eine „Antragsflut“bei den Genehmigungsverfahren ist gänzlich ausgeblieben“, erklärte die CDU-Politikerin am Donnerstag. Die Neuregelung war am 6. August 2016 nach einer teils erbittert geführten Debatte in Kraft getreten. Sie soll die Abwanderung national wertvoller Kulturgüter ins Ausland verhindern und die Einfuhr von Raubkunst erschweren. Nach den Rückmeldungen aus den Ländern liege der Verwaltungsaufwand durch das neue Gesetz deutlich unter den Befürchtungen des Kunsthandels, betonte Grütters. Als „national wertvoll“ist laut Grütters seit dem vergangenen Jahr nur ein einziges Kunstwerk eingetragen worden – und dies auf Antrag des Eigentümers selbst.