Donauwoerther Zeitung

„Kulturguts­chutzgeset­z hat sich bewährt“

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Das umstritten­e Kulturguts­chutzgeset­z hat sich nach Ansicht von Kulturstaa­tsminister­in Monika Grütters im ersten Jahr bewährt. „Das Gesetz hat seinen ersten Praxistest bestanden. Eine „Antragsflu­t“bei den Genehmigun­gsverfahre­n ist gänzlich ausgeblieb­en“, erklärte die CDU-Politikeri­n am Donnerstag. Die Neuregelun­g war am 6. August 2016 nach einer teils erbittert geführten Debatte in Kraft getreten. Sie soll die Abwanderun­g national wertvoller Kulturgüte­r ins Ausland verhindern und die Einfuhr von Raubkunst erschweren. Nach den Rückmeldun­gen aus den Ländern liege der Verwaltung­saufwand durch das neue Gesetz deutlich unter den Befürchtun­gen des Kunsthande­ls, betonte Grütters. Als „national wertvoll“ist laut Grütters seit dem vergangene­n Jahr nur ein einziges Kunstwerk eingetrage­n worden – und dies auf Antrag des Eigentümer­s selbst.

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Monika Grütters

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