Änderung bei den Wahlbezirken
Laut Wahlbestimmungen sollen in einem Wahlbezirk mindestens 50 Wähler leben, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. In den Marxheimer Gemeindeteilen Neuhausen und Burgmannshofen wurde diese Zahl zuletzt nicht immer erreicht. Als Konsequenz werden diese Wahlbezirke deswegen aufgelöst und Marxheim beziehungsweise Gansheim zugeschlagen. Die genaue Bezeichnung des Wahlbezirks ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt, teilt die Gemeinde Marxheim mit. (pm)