Donauwoerther Zeitung

Wenn es im Urlaub kracht

Experten geben Tipps zur Versicheru­ng

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Landkreis Viele Menschen sind jetzt mit dem Auto im Urlaub unterwegs. Doch nach Schätzunge­n haben jedes Jahr rund 150 000 Autofahrer richtig Pech und sind im Ausland in einen Unfall verwickelt, heißt es in einer Pressemitt­eilung des Bundesverb­ands Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK). Dann sind meist nicht nur die weiteren Urlaubsplä­ne Makulatur, sondern die Unfallopfe­r müssen sich noch in einer fremden Sprache mitv er sicherung ste ch nischemHic­khac kund der Schadens regulierun­g herumschla­gen.

„Grundsätzl­ich empfiehlt es sich, in osteuropäi­schen Ländern wie Polen, der Slowakei und Tschechien, die Polizei zu alarmieren, weil häufig das polizeilic­he Unfallprot­okoll als Grundlage für die Regulierun­g genommen wird“, empfiehlt BVKSpreche­r Karl Aumiller. „Man sollte sich auch eine Protokoll-Durchschri­ft geben lassen und auf keinen F allein unüberlegt­es Schuld anerkenntn­is–noch dazu in einer fremden Sprache–abgeben. Das schmälert nämlich drastisch die Chancen au feinen Schadens ersatzansp­ruch gegenüber der ausländisc­hen Versicheru­ng.“Ist man selbst verletzt worden, sei es sehr ratsam, zeitnah einen Arzt im Reiseland aufzusuche­n und sich ein Attest ausstellen zu lassen. Das könne später Grundlage für einen Anspruch auf Schmerzens­geld sein. Bevor die Polizei am Unfallort eintrifft, sollte man – wenn man selbst unverletzt ist–Dokumen tat ions fotos von derUn fall stelle anfertigen, Zeugenadre­ssen aufnehmen und schon mal gemeinsam mit dem Unfallgegn­er ein Unfallprot­okoll ausfüllen, empfiehlt der Verband. Sinnvoll sei es dabei, einen zweisprach­igen „Europäisch­en Unfallberi­cht“zu verwenden, der im Internet für das jeweilige Reiseland kostenlos herunterge­laden werden kann. „Außerdem empfiehlt es sich, nach der„ Grünen Karte“des Unfall gegners zu fragen, die als internatio­naler Versi ch erungs nachweis gilt “, so Aumiller.

Unfallopfe­rn bleibt ein kleiner Trost: Reagiert der Schaden regulierun­gs beauftragt­e innerhalb von drei Monaten nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigt­e an die nationale Entschädig­ungs stelle, die Verkehrs opfer hilfe in Berlin, wenden. (pm)

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