Wenn es im Urlaub kracht
Experten geben Tipps zur Versicherung
Landkreis Viele Menschen sind jetzt mit dem Auto im Urlaub unterwegs. Doch nach Schätzungen haben jedes Jahr rund 150 000 Autofahrer richtig Pech und sind im Ausland in einen Unfall verwickelt, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Dann sind meist nicht nur die weiteren Urlaubspläne Makulatur, sondern die Unfallopfer müssen sich noch in einer fremden Sprache mitv er sicherung ste ch nischemHickhac kund der Schadens regulierung herumschlagen.
„Grundsätzlich empfiehlt es sich, in osteuropäischen Ländern wie Polen, der Slowakei und Tschechien, die Polizei zu alarmieren, weil häufig das polizeiliche Unfallprotokoll als Grundlage für die Regulierung genommen wird“, empfiehlt BVKSprecher Karl Aumiller. „Man sollte sich auch eine Protokoll-Durchschrift geben lassen und auf keinen F allein unüberlegtes Schuld anerkenntnis–noch dazu in einer fremden Sprache–abgeben. Das schmälert nämlich drastisch die Chancen au feinen Schadens ersatzanspruch gegenüber der ausländischen Versicherung.“Ist man selbst verletzt worden, sei es sehr ratsam, zeitnah einen Arzt im Reiseland aufzusuchen und sich ein Attest ausstellen zu lassen. Das könne später Grundlage für einen Anspruch auf Schmerzensgeld sein. Bevor die Polizei am Unfallort eintrifft, sollte man – wenn man selbst unverletzt ist–Dokumen tat ions fotos von derUn fall stelle anfertigen, Zeugenadressen aufnehmen und schon mal gemeinsam mit dem Unfallgegner ein Unfallprotokoll ausfüllen, empfiehlt der Verband. Sinnvoll sei es dabei, einen zweisprachigen „Europäischen Unfallbericht“zu verwenden, der im Internet für das jeweilige Reiseland kostenlos heruntergeladen werden kann. „Außerdem empfiehlt es sich, nach der„ Grünen Karte“des Unfall gegners zu fragen, die als internationaler Versi ch erungs nachweis gilt “, so Aumiller.
Unfallopfern bleibt ein kleiner Trost: Reagiert der Schaden regulierungs beauftragte innerhalb von drei Monaten nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungs stelle, die Verkehrs opfer hilfe in Berlin, wenden. (pm)