Bürgerbegehren zum Tanzhaus prüfen
Zum Verkauf des Tanzhauses:
Am 3. August fand im Zeughaus der Stadt Donauwörth eine Informationsveranstaltung über den Verkauf des Tanzhauses an den Investor Müller statt. Der ganze Saal war voll, obwohl diese Veranstaltung an einem Werktag vormittags um 9 Uhr stattfand. Dies zeigt vom großen Interesse der Bevölkerung, die überwiegend gegen die Entscheidung des Stadtrates votierte. Interessiert hat dies von den Vertretern der Stadt Donauwörth aber niemanden.
Eine Große Kreisstadt, die sich gerne Oberzentrum nennt, muss sich eine Kultur- und Begegnungsstätte wie das Tanzhaus leisten. Den Verkauf zum Spottpreis an der schlechten Haushaltssituation von Donauwörth und den Aufgaben der Zukunft festzumachen, ist ein absolutes Unding.
In jüngster Vergangenheit wurden in Donauwörth einige Entscheidungen gerade mit der Begründung „Tradition“getroffen. Insbesondere die Investition „Alter Donauhafen“wurde mit Tradition und Geschichte begründet – hat unser Tanzhaus nicht den gleichen Anspruch auf Tradition? Auch eine eigene Projektplanung und anschließende eigene Verwaltung muss doch durch die Stadtverwaltung möglich sein.
Wenn es hier aber offenbar an dem dafür qualifizierten Personal fehlt – wie man von so manchem Stadtrat hörte –, so hat man sich dieses auf dem freien Markt zu besorgen, wodurch sich aber nicht automatisch der Personalstand erhöhen muss.
Da sowohl einige aktive und ehemalige Stadträte, nicht nur aus der CSU Fraktion, gegen diese irrationale und eigenwillige Entscheidung des Stadtrates sind, wäre es doch sinnvoll, zu prüfen, ob ein Bürgerbegehren einen Stopp dieses Stadtratsbeschlusses noch beeinflussen kann. Aus meiner Sicht würde sich eine deutliche Mehrheit der Donauwörther Bürger gegen diesen Beschluss aussprechen.