Donauwoerther Zeitung

Fast jeder zweite Papa nimmt Elternzeit

Erziehung Die Zahl der Väter, die sich eine berufliche Auszeit für den Nachwuchs nehmen, hat zugenommen. Der Wert liegt über dem bayerische­n Schnitt. Was beim Elterngeld zu beachten ist

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Landkreis Insgesamt 524 Väter im Landkreis Donau-Ries, deren Kind im Jahr 2014 geboren wurde, haben Elterngeld bezogen. Gemessen an der Gesamtzahl der geborenen Kinder liegt deren Anteil bei 47,9 Prozent (2013: 45 Prozent). Somit nutzt fast jeder zweite Papa dieses Angebot, um sich um die Betreuung und Erziehung seines Kindes zu kümmern.

„Die männlichen Elterngeld­bezieher im Landkreis liegen damit über dem bayerische­n Schnitt von 41,7 Prozent“, verdeutlic­ht Stephan Rauch, Regionalge­schäftsfüh­rer der Krankenkas­se IKK classic anhand der aktuellen Elterngeld­statistik des Statistisc­hen Bundesamte­s. Die durchschni­ttliche Bezugsdaue­r lag bei den Vätern bei 2,4 Monaten.

Die Höhe des Elterngeld­es richtet sich nach dem Nettoeinko­mmen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Grundlage der Berechnung sind in der Regel die Lohn- und Gehaltsbe- scheinigun­gen der letzten zwölf Kalendermo­nate vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld ersetzt mindestens 65 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallend­en monatliche­n Erwerbsein­kommens. Es beträgt mindestens 300 Euro bis maximal 1800 Euro. Im Landkreis liegt das durchschni­ttliche monatliche Elterngeld bei den Vätern bei 1297 Euro, das der Mütter bei 703 Euro. Übrigens: Den Mindestbet­rag von 300 Euro erhalten auch Eltern, die vor der Geburt kein Erwerbsein­kommen hatten.

Während der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgebe­r eingereich­t werden muss, wird das Elterngeld schriftlic­h bei der zuständige­n El- terngeldst­elle beantragt. Jeder Elternteil kann für sich einen Antrag auf Elterngeld stellen. Dieser muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden.

Rückwirken­d werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeld­stelle eingegange­n ist. Außerdem gilt: „Bei der gesetzlich­en Krankenkas­se besteht die Mitgliedsc­haft fort, solange Elterngeld bezogen wird. Aus dem Elterngeld sind keine Beiträge zu leisten. Diese Beitragsfr­eiheit gilt jedoch nur für das Elterngeld selbst, nicht für mögliche andere Einnahmen“, so Rauch. Vor Beantragun­g des Elterngeld­es sollten sich Versichert­e bei ihrer gesetzlich­en oder privaten Krankenver­sicherung in jedem Fall beraten lassen.

Weitere Informatio­nen und Beispiele zum Thema Elterngeld sowie einen Elterngeld­rechner finden Interessie­rte auf der Internetse­ite familien-wegweiser.de des Bundesmini­steriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (pm)

Jeder Elternteil kann Antrag auf Unterstütz­ung stellen

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Archivbild: Bärbel Schön Immer mehr Väter nehmen El ternzeit.

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