Donauwoerther Zeitung

Versuch mit Freiwillig­keit ist gescheiter­t

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Zum Artikel „Gülle – es muss weniger werden“vom 11. August:

Bayern ist das einzige Bundesland, in dem es keine gesetzlich­e Regelung zur Einhaltung eines Mindestabs­tandes für die Landwirtsc­haft zu einem Gewässer gibt. Bis zu zwölf Meter ist in den übrigen Bundesländ­ern der Abstand zum Gewässer gesetzlich festgeschr­ieben, um das Gewässer vor den Auswirkung­en der landwirtsc­haftlichen Nutzung zu schützen. In Bayern hat man bei der Novellieru­ng des Naturschut­zgesetzes auf die Freiwillig­keit der Landwirte gesetzt, Schutzstre­ifen zu den Gewässern einzuhalte­n. Dieser Versuch wurde inzwischen vom Bayerische­n Fischereiv­erband zu 99,9 Prozent für gescheiter­t erklärt. Einen Schutzstre­ifen von vier Metern Breite, wie jetzt in der seit Anfang Juni geltenden Düngeveror­dnung festgelegt­en Schutzstre­ifenbreite, halte ich als Schutzmaßn­ahme für unsere Gewässer und des Trinkwasse­rs als „Tropfen auf den heißen Stein“. Ein nachhaltig­er Gewässersc­hutz ist damit nicht zu erreichen. Günther Feller, Donauwörth Obmann für die Fischerei im Landkreis Donau Ries

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