Versuch mit Freiwilligkeit ist gescheitert
Zum Artikel „Gülle – es muss weniger werden“vom 11. August:
Bayern ist das einzige Bundesland, in dem es keine gesetzliche Regelung zur Einhaltung eines Mindestabstandes für die Landwirtschaft zu einem Gewässer gibt. Bis zu zwölf Meter ist in den übrigen Bundesländern der Abstand zum Gewässer gesetzlich festgeschrieben, um das Gewässer vor den Auswirkungen der landwirtschaftlichen Nutzung zu schützen. In Bayern hat man bei der Novellierung des Naturschutzgesetzes auf die Freiwilligkeit der Landwirte gesetzt, Schutzstreifen zu den Gewässern einzuhalten. Dieser Versuch wurde inzwischen vom Bayerischen Fischereiverband zu 99,9 Prozent für gescheitert erklärt. Einen Schutzstreifen von vier Metern Breite, wie jetzt in der seit Anfang Juni geltenden Düngeverordnung festgelegten Schutzstreifenbreite, halte ich als Schutzmaßnahme für unsere Gewässer und des Trinkwassers als „Tropfen auf den heißen Stein“. Ein nachhaltiger Gewässerschutz ist damit nicht zu erreichen. Günther Feller, Donauwörth Obmann für die Fischerei im Landkreis Donau Ries
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