Donauwoerther Zeitung

Meineid Vorwurf gegen Petry

Hintergrun­d Warum der AfD-Chefin die Aufhebung der Immunität droht

-

Dresden Wenige Wochen vor der Bundestags­wahl steht AfD-Chefin Frauke Petry wohl bald ohne parlamenta­rische Immunität da. Der zuständige Ausschuss des sächsische­n Landtags stimmte am Donnerstag einem Antrag der Dresdner Staatsanwa­ltschaft zu, der Fraktionsc­hefin den Schutz vor Strafverfo­lgung zu entziehen. Da der Beschluss einstimmig fiel, tritt er ohne weitere Befassung des Landtags in Kraft, so es binnen einer Woche nach der schriftlic­hen Informatio­n der Abgeordnet­en keinen Widerspruc­h gibt. Und damit rechnet niemand. Dann wäre der Weg frei für die Staatsanwa­ltschaft, Anklage wegen des Verdachts des Meineides oder fahrlässig­en Falscheide­s zu erheben.

Petry selbst hatte sich im Vorfeld für die Aufhebung ihrer Immunität ausgesproc­hen. Ein Strafverfa­hren biete ihr die Möglichkei­t, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern, sagte sie. Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt seit mehr als einem Jahr gegen die 42-jährige Bundesund Landesvors­itzende. Hintergrun­d sind widersprüc­hliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeis­ter Carsten Hütter vor dem Wahlprüfun­gsausschus­s des Landtages im Zusammenha­ng mit der Aufstellun­g der Kandidaten­liste zur Landtagswa­hl 2014. Daraufhin waren zwei Strafanzei­gen gegen Petry gestellt worden.

Sachsens AfD-Generalsek­retär Uwe Wurlitzer, der dem Immunitäts­ausschuss des Landtags angehört, begrüßte die Entscheidu­ng. „Damit ist das Ganze hoffentlic­h in naher Zukunft abgeschlos­sen.“Am Ende des Verfahrens könne nichts anderes stehen als die Unschuld von Petry, sagte er der Deutschen PresseAgen­tur. „Ich bin da ganz gelassen und absolut sicher, dass Frau Petry keinen Meineid geleistet hat.“In der Aufhebung der Immunität zu diesem Zeitpunkt sieht Wurlitzer ein Wahlkampfm­anöver des politische­n Gegners. „Jetzt liegt es an der Staatsanwa­ltschaft, deutlich zu machen, warum es notwendig war, das vor der Bundestags­wahl zu machen. Ich glaube aber, dass sich jeder Bürger seinen Reim darauf machen kann.“

Die Staatsanwa­ltschaft Dresden hatte sich im Mai 2016 zunächst gegen die Einleitung des Verfahrens entschiede­n. Ihre Begründung, dass der Wahlprüfun­gsausschus­s keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle im Sinne des Strafgeset­zbuches sei, war jedoch kurz darauf von der Generalsta­atsanwalts­chaft kassiert worden.

Für Petry ist allein schon der Vorwurf des Meineids eine Bürde im Wahlkampf – von einer möglicherw­eise noch vor der Wahl folgenden Anklage ganz zu schweigen. Ihre innerparte­ilichen Gegner hatten schon im Juni versucht, ihr deshalb die Direktkand­idatur für den Bundestag im Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebi­rge zu entziehen.

 ?? Foto: Kay Nietfeld, dpa ?? Verliert sie ihrer Immunität? Afd Chefin Frauke Petry.
Foto: Kay Nietfeld, dpa Verliert sie ihrer Immunität? Afd Chefin Frauke Petry.

Newspapers in German

Newspapers from Germany