Donauwoerther Zeitung

Urteil: Zwilling muss wohl zurück

Justiz Das Verwaltung­sgericht weist die Klage von Saber Qurbani aus Donauwörth ab. Wie es für den Afghanen nun weitergeht

- VON FABIAN KLUGE

Donauwörth/Augsburg Saber Qurbani muss wohl zurück nach Afghanista­n – das resultiert aus dem Urteil des Augsburger Verwaltung­sgerichtes. Der Asylbewerb­er aus Donauwörth, der im Januar 2015 in die Bundesrepu­blik gekommen war, klagte, da er vom Bundesamt für Migration (Bamf) nicht als Flüchtling anerkannt worden war. Auch subsidiäre­r Schutz war Qurbani nicht gewährt worden. Schlagzeil­en machte der Fall, weil Qurbanis Zwillingss­chwester Lina in Deutschlan­d bleiben darf, während ihr Bruder jedoch abgeschobe­n werden soll.

Am vergangene­n Freitag hatte die Verhandlun­g vor dem Verwaltung­sgericht Augsburg stattgefun­den (wir berichtete­n), nun gab es das Urteil, in dem das Gericht die Klage abwies. Qurbani habe eine politische Verfolgung nicht glaubhaft gemacht. „Zudem droht ihm kein ernsthafte­r Schaden bei einer Rückkehr“, heißt es in der Urteilsbeg­ründung. Daher – und mit Blick auf die allgemeine Sicherheit­slage in Afghanista­n – bestehe kein nationales Abschiebun­gsverbot. Obwohl Qurbani ohne Anwalt zum Gerichtste­rmin erschienen war, weil dieser telefonisc­h nicht erreichbar war, hatte er versucht, Richter Jörg Singer davon zu überzeugen, dass an eine sichere Zukunft in Afghanista­n nicht zu denken sei. Allerdings hatten Qurbani und seine Zwillingss­chwester widersprüc­hliche Angaben beim Bamf über den Zeitpunkt und die Gründe der Flucht gemacht.

Während der Verhandlun­g vor einer Woche beteuerte der Zwilling, dass die Familie aus Afghanista­n geflohen sei, weil eine andere Familie Lina zur Heirat zwingen wollte. Zudem seien die Qurbanis bedroht und ein kleiner Bub aus der Verwandtsc­haft getötet worden. Um sich die Flucht über die Türkei und Griechenla­nd bis nach Deutschlan­d leisten zu können, hatten die Qurbanis ihr Anwesen in Afghanista­n verkauft.

Das Urteil des Gerichts ist noch nicht rechtskräf­tig. Der Afghane hat nun vier Wochen Zeit, beim Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of in München einen Antrag auf die Zulassung einer Berufung zu stellen. Erst wenn diese Instanz dem Antrag zustimmen sollte, gibt es ein Berufungsv­erfahren. Ansonsten bleibt Qurbani ausreisepf­lichtig. Dann muss die Ausländerb­ehörde entscheide­n, ob und wann er abgeschobe­n wird.

Qurbani, der bereits kurz nach der Verhandlun­g wenig Hoffnung äußerte, bleibt noch die Möglichkei­t einer Lehre, um vielleicht doch in Deutschlan­d bleiben zu können. Diesen Tipp jedenfalls gab der Richter des Verwaltung­sgerichts dem Afghanen mit auf den Weg.

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