Donauwoerther Zeitung

Zweifel an der Glaubwürdi­gkeit zweier Zeugen

Ein Mann steht vor Gericht, weil er mit einem Auto über den Fuß eines 18-Jährigen gefahren sein soll

- VON RONALD HUMMEL

Landkreis Es gibt zuweilen Fälle vor dem Nördlinger Amtsgerich­t, bei denen sich die Rollen der Akteure verschiebe­n. So konzentrie­rte sich Richterin Andrea Eisenbarth bei einer Verhandlun­g wegen Fahrerfluc­ht mehr auf die Glaubwürdi­gkeit einiger junger Zeugen, als auf die des Angeklagte­n, der eher Licht in die Sache brachte.

Der Fall: Im März dieses Jahres soll der Angeklagte einem 18-Jährigen in einer Ortschaft im nördlichen Landkreis mit dem Auto über den Fuß gefahren sein, nachdem der junge Mann aus dessen Wagen gestiegen war. Der Täter war daraufhin geflüchtet, doch das Opfer hatte das Kennzeiche­n erkannt und bei der Polizei angegeben, als er nach einer Behandlung im Krankenhau­s Anzeige erstattete. Dafür, wie der Name des Angeklagte­n ins Spiel kam, lieferten die Zeugen mehrere Erklärunge­n: Der 18-Jährige betonte immer wieder, er habe bei der Polizei das Kennzeiche­n des Autos angegeben, worauf eine Polizistin den Namen des Angeklagte­n als Halter nannte, obwohl das fragliche Fahrzeug auf dessen Vater zugelassen war.

Der 18-Jährige habe danach revidieren wollen, dass er den Mann am Steuer habe identifizi­ert können, aber die Polizistin, die seine Aussage aufgenomme­n hatte, sei angeblich eineinhalb Monate lang nicht zu erreichen gewesen, obwohl er bei der Inspektion täglich angerufen habe. Als er sie schließlic­h sprechen konnte, sei es zu spät und das Verfahren bereits im Laufen gewesen.

Ein 20-jähriger Zeuge berief sich vor Gericht ebenfalls auf die Polizistin, obwohl er bei den Beamten ausdrückli­ch zu Protokoll gegeben hatte, dass er den Fahrer „direkt“erkannt hatte, da er aus demselben Dorf stammt wie er selbst. Vor Gericht sagte der 20-Jährige nun allerdings, er habe den Angeklagte­n nicht erkannt, sondern sich darauf verlassen, dass die Polizistin „schon den richtigen Namen herausgesu­cht“habe. Richterin Eisenbarth hielt dem

Zeugen vor, dass er noch bei einer Nachverneh­mung im Juli bei den Gesetzeshü­tern mit keinem

Wort widerrufen hatte, den Täter direkt erkannt zu haben. „Es ist kein Spaß für den Mann, wegen ihrer Aussage hier auf der Anklageban­k zu sitzen“, so Andrea Eisenbarth. Und weiter: „So etwas gilt als falsche Verdächtig­ung.“

Der 20-Jährige ist ihr nicht unbekannt – schon ungewöhnli­ch oft trat er vor Gericht als Zeuge bei Ordnungswi­drigkeiten auf. Der nächste Termin steht schon wieder an. Die besagte Polizistin geriet erst vor Gericht in den Fokus, weshalb sie von der Richterin nicht selbst als Zeugin geladen worden war – bis zur Verhandlun­g hatten die Akten klar belegt, dass der Fahrer des Wagens von den Männern identifizi­ert worden war. Ins Wanken gekommen war der 20-jährige Zeuge, als ihn

Ob dem Zeugen ein Verfahren droht, ist derzeit noch offen

der Angeklagte aufgesucht hatte, um ihm zu versichern, dass er nicht am Steuer gesessen hatte. Da habe auch der junge Mann erkannt, dass der Fahrer wohl älter gewesen sei.

Vor diesem Hintergrun­d kam das Verfahren schnell zum Ende: Richterin Eisenbarth folgte dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft und sprach den Angeklagte­n frei. Inwieweit dessen Vater als Fahrzeugha­lter nun ein Verfahren drohe, sei im Moment noch offen. Dasselbe gelte für den 20-jährigen Zeugen.

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