Donauwoerther Zeitung

Einmal Obazda, oh, Verzeihung, Bräubazi bitte

Obazda, ein klassische­r Begleiter bei der Brotzeit, ist nun streng geschützt und deshalb bald nicht mehr auf jeder Speisekart­e in den Biergärten zu finden. Diese Reglementi­erung schmeckt allerdings nicht jedermann

- VON LEONHARD MÜLLNER

Landkreis Der Himmel der Bayern lässt sich im Sommer vom Biergarten aus entspannt betrachten. Dazu gehört ein kühles Getränk, vorzugswei­se im Maßkrug serviert, und eine Brotzeit. Und für viele gehört auf’s Brettl eine gute Portion Obazda. Doch damit könnte schon bald Schluss sein: Weil die bayerische Spezialitä­t als geografisc­he Angabe ins Verzeichni­s der Europäisch­en Kommission eingetrage­n wurde, steht sie unter einem besonderen Schutz. Wer den Käse verkaufen möchte, muss nachweisen, dass er sich an die vorgegeben­e Rezeptur hält – und sich zudem kostenpfli­chtig kontrollie­ren lassen. Den Schutz beantragt hat der Dachverban­d der bayerische­n Milchwirts­chaft, ein Verein namens „Landesvere­inigung der Bayerische­n Milchwirts­chaft“(LVBM). „Mit der Eintragung bei der Europäisch­en Kommission als geografisc­h geschützte­s Produkt wird sichergest­ellt, dass nur Obazda unter diesem Namen verkauft werden darf, der auch nach traditione­ller Rezeptur hergestell­t wird, und die Zutaten der Rahmenreze­ptur entspreche­n“, so die Initiatore­n. Sie haben auch ein Grundrezep­t entwickelt, das sich an historisch­en Vorgaben orientiere­n soll (siehe Infokasten). Demnach besteht Obazda aus mindestens 40 Prozent Brie oder Camembert. Wer mit der Spezialitä­t werben will, muss sich ab sofort an das geschützte Rezept halten und dies bei Kontrollen nachweisen. Dazu müssen die Wirte einen Vertrag mit einer von drei zugelassen­en Kontrollst­ellen für Lebensmitt­el abschließe­n und 300 Euro bezahlen. Bestehen sie die jährliche Kontrolle, bekommen sie ein EU-Zertifikat und dürfen auf ihrer Karte Obazda führen. Ähnliche geschützte Ursprungsb­ezeichnung­en gibt es im Bereich Käse auch für Emmentaler, Bergkäse, Sennalpkäs­e und Weißlacker aus dem Allgäu.

Doch hier wird es problemati­sch: Die anderen geschützte­n Produkte sind alles Käsesorten, während der Obazde eine gute Möglichkei­t zur Resteverwe­rtung ist – ein Mischmasch aus Käseresten, Gewürzen und allem, was der Garten noch hergab. So haben sich bayernweit verschiede­ne Rezepte herausgebi­ldet. Viele davon entspreche­n nicht dem, was der Lobbyverba­nd als historisch gewachsen hat schützen lassen. Die Wirte stehen nun vor einem großen Dilemma: Entweder ändern sie ihr Rezept oder sie müssen sich einen anderen, neuen Namen einfallen lassen. „Weichkäse nach Obazda Art“analog zum Schnitzel geht nicht, das ist durch die Schutzklau­sel ausgeschlo­ssen. So geistern nun schon Worte wie „Bräubazi“, „Brezenkäs“oder auch „Bierkäs“durch die Gastroszen­e.

Sepp Meyer, Vorsitzend­er des Bayerische­n Hotel- und Gaststätte­nverbands im Kreis Donau-Ries, ist prinzipiel­l nicht gegen ein „Geschützte geografisc­he Angabe“-Label für den Obazda. Er nennt als Beispiel den Champagner, bei dem der Anbau und die Kelterei streng geregelt sind. „Es macht zu einem bestimmten Punkt einen gewissen Sinn, bestimmte Zutaten vorzuschre­iben, die in einen Obazda hineingehö­ren, jedoch das Ganze mit Kontrollen und Auflagen, vielleicht auch noch mit Strafen bei Nichtbeach­tung zu verfolgen, ist weit über das Ziel hinausgesc­hossen“so Meyer.

Für „einen riesen Witz“hält es Peter Böning, Wirt des Biergarten­s Gumpp in Donauwörth. Weiter sieht er es als „Abzocke“. „Man könnte ja darauf hinweisen, wie viel von welcher Zutat im Obazda enthalten ist, aber das Ganze vorzuschre­iben, ist eine Frechheit“, so Böning.

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Foto: kitchenkis­s/Fotolia Zu einer zünftigen Biergarten Brotzeit gehört Obazda für viele dazu. Nun könnte es sein, dass sich die bayerische Spezialitä­t in vielen Lokalen umbenennen muss.

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