Cannabis Plantage im Wald
Nur Geständnis ohne Wenn und Aber rettete 31-Jährigen vor Haftstrafe
Nördlingen/Donauwörth Es war ein Fall, in dem besonders deutlich wurde, warum Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit, eine Waagschale hält. Einerseits wog die Straftat des unerlaubten Drogenbesitzes in nicht unerheblichem Umfang schwer, andererseits warf der Angeklagte vieles an Einsicht und guter Sozialprognose in die Waagschale, um haarscharf am Gefängnis vorbeizukommen. Das Delikt: Ein 31-Jähriger aus einer größeren LandkreisKommune hatte zehn CannabisStauden heimlich in einem Waldstück angebaut. Ein Förster hatte ihn gesehen, er wurde identifiziert, und die Polizei entdeckte bei einer Hausdurchsuchung eine Menge an Marihuana, die mit einem guten Pfund, das unter die Geringfügigkeit geltende Maß um das Fünffache überschritt. „Das ist keine Bagatelle“, machte Helmut Beyschlag, der Vorsitzende Richter am Nördlinger Schöffengericht, deutlich.
Unerlässlich als Gegengewicht war ein Geständnis, und zwar ohne Wenn und Aber beziehungsweise „ohne Herumeiern“, wie es der Strafverteidiger ausdrückte. Richter Beyschlag machte mehrmals deutlich, dass ein weniger klares und kompromissloses Geständnis ohne Einlassungen und Ausreden unweigerlich ins Gefängnis geführt hätte, zumal durch den Anbau im Wald der Vorsatz, das Gesetz zu brechen, überdeutlich zum Ausdruck gekommen war. Außerdem hatte der Angeklagte eine einschlägige Vorstrafe: 2007 war er wegen Drogenhandels zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden.
Doch seitdem hielt sich der junge Mann gut, arbeitet seit zehn Jahren zuverlässig in einem großen Betrieb, lieferte keinerlei Hinweis auf einen Junkie, der auf die schiefe Bahn geraten war. Sein Anwalt bringt ein Zwischenzeugnis der Firma mit, das gut ausfällt. Der Angeklagte selbst erwähnt, dass die Polizisten bei der Hausdurchsuchung Ordnung und Sauberkeit in seiner Wohnung ausdrücklich hervorgehoben hatten. Richter Beyschlag bestätigt im Laufe der Verhandlung, dass er durch- aus den Eindruck einer Persönlichkeit gewonnen habe, die „klar in Gedanken und Aussagen ist“. Die obligatorische Versicherung, dass der Angeklagte sein Drogenproblem in den Griff bekommen habe, sehe der Richter Beyschlag aus jahrzehntelanger Erfahrung grundsätzlich kritisch. Warum er sein Rauschgift denn im Wald angebaut habe, wo die Entdeckungsgefahr relativ groß sei, wollte er wissen. Der 31-Jährige wollte nichts mit Dealern und Drogengeschäften zu tun haben, sagte er selbst. Die Gefahr der Entdeckung habe er in seinem Plan nicht berücksichtigt.
Am Ende pendelt sich Justitias Waage ein: Gegen die schwere Straftat müsse das Gericht öffentlich ein Zeichen setzen und dem Angeklagten gegenüber Sorge tragen, dass er im eigenen Interesse künftig Drogenabstinenz durchhält, so Richter Beyschlag. Deshalb verhängten er und die Schöffen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, womit sie vier Monate unter der Forderung der Staatsanwältin blieben. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflagen verhängten Richter und Schöffen eine relativ lange Bewährungszeit von vier Jahren und die Zahlung von 3000 Euro an die Suchtberatung Donau-Ries. Außerdem muss sich der Angeklagte drei Jahre lang viermal jährlich einer Drogenuntersuchung samt Urintest mit DrogenScreening unterziehen. „Sie waren gut beraten, ein Geständnis mit Gewicht abzulegen“, war das Resümee von Richter Helmut Beyschlag. Der Angeklagte nahm das Urteil an, wodurch es sofort rechtskräftig wurde.
Im Verfahren kam es noch zu einer zweiten Strafe: Da der Förster, der den Angeklagten gesehen hatte, dem Gericht unentschuldigt als Zeuge fernblieb, wurde gegen ihn ein Ordnungsgeld von 240 Euro verhängt.
„Sie waren gut beraten, ein Geständnis mit Gewicht abzulegen.“Helmut Beyschlag, Vorsitzender Richter