Was Urlauber jetzt wissen sollten
● Stornierungen Die Veranstalter bie ten kostenloses Umbuchen und Stor nieren von Reisen in Richtung Karibik an. Dabei gelten unterschiedliche Fristen für verschiedene Regionen. Bei Thomas Cook gilt das Angebot für die Dominikanische Republik und Kuba für Abreisen bis einschließlich 12. Sep tember. Bei Miami und den davon süd lich gelegenen Gebieten Floridas ist es der 15. September. Alle Reisen nach Punta Cana am 7. und 8. September hat der Veranstalter grundsätzlich stor niert. Bei Tui gilt das Angebot für Ab reisen bis 10. September für die Domi nikanische Republik, Kuba und die Bahamas. Florida Urlauber können bis einschließlich 12. September kosten frei umbuchen oder stornieren. DER Touristik bietet Florida Gästen bis Abreise am 12. September kostenlose Umbuchungen und Stornierungen an, beim Reiseziel Florida Keys bis 17. September. Für die Dominikanische Republik, Kuba und die Bahamas steht das Angebot bis 10. September. Auch die Airlines reagieren: Bei Lufthansa und ihren Töchtern Eurowings, Swiss, Austrian Airlines und Brussels Airlines können Kunden Tickets für Flüge bis 11. September nach Miami, Tampa, Or lando, Havanna, Varadero und Punta Cana kostenlos umbuchen. Beim Feri enflieger Condor, der zu Thomas Cook gehört, können einzelne Flüge (ohne Veranstalterpaket) in die Kari bik bis 10. September kostenlos umge bucht oder auch storniert werden.
● Kreuzfahrten Zahlreiche Reedereien mussten Reisen absagen. Bei Royal Caribbean zum Beispiel fallen Fahrten mit der „Empress of the Seas“(9. September um Kuba), „Enchantment of the Seas“(8. September, Bahamas) und „Majesty of the Seas“(8. Septem ber, Bahamas) aus. Drei Schiffe ver kürzen geplante Reisen und fahren erst später ab. MSC hat eine Reise der „MSC Divina“geändert sowie eine Ab fahrt (9. September) komplett abge sagt, eine Fahrt der „MSC Opera“wird ebenfalls geändert. Norwegian Cruise Line hat jeweils eine Fahrt mit der „Nor wegian Sky“und „Norwegian Es cape“ab Miami gestrichen sowie jeweils eine weitere Fahrt wurde gekürzt.
● Rechte Ist die Lage vor Ort besonders dramatisch, können Pauschalurlau ber die Reise wegen „erheblicher Schlechtleistung“kündigen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Han nover. Dann gibt es den kompletten Reisepreis zurück. Das gilt etwa, wenn ein Urlauber Todesangst haben muss, weil zum Beispiel das Dach des Hotels abgedeckt wurde und das Gebäude überflutet wird. Der Veranstalter muss den Urlauber so schnell wie möglich ausfliegen. In diesem Fall gibt es auch auf jeden Fall Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Wenn die Situation nicht so schlimm ist, die Reise aber dennoch beeinträchtigt wird, kann der Pauschalurlauber nach träglich den Reisepreis mindern, so Degott. Die Höhe der Rückzahlung hängt von der Schwere des Mangels ab. Und es kommt darauf an, wie viele Tage der Reise beeinträchtigt waren. Für Kreuzfahrt Touristen, die ja auch Pauschalurlauber sind, gelten im Prinzip die gleichen Rechte. (dpa)