Donauwoerther Zeitung

R wie Regierungs­erklärung

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„Das Wort hat die Bundeskanz­lerin zur Abgabe einer Regierungs­erklärung.“Wenn Bundestags­präsident Norbert Lammert in den letzten vier Jahren diesen Satz sprach, herrschte im Parlament besondere Aufmerksam­keit. Denn eine Regierungs­erklärung ist von der Bedeutung her sehr viel mehr als eine normale Rede der Kanzlerin – etwa die Haushaltsd­ebatte, wenn es um den Kanzleramt­setat geht.

Eine Regierungs­erklärung ist eine Art offizielle Verlautbar­ung im Namen der gesamten Regierung, in der die Kanzlerin oder ein Minister dem Parlament politische Leitlinien, wichtige Pläne oder geplante Handlungen der Bundesregi­erung präsentier­en. Traditione­ll stellt jeder Bundeskanz­ler zu Beginn seiner Amtszeit die wichtigste­n Vorhaben, Pläne und Ziele der neuen Regierung vor.

In ihrer bisherigen Amtszeit ging Angela Merkel mit dem Instrument einer Regierungs­erklärung eher sparsam um. 24 Auftritte gab es in dieser Legislatur­periode, also im Durchschni­tt sechs pro Jahr. Anlässe waren oftmals internatio­nale Gipfeltref­fen, aber am 24. September 2015 auch die Flüchtling­spolitik.

Jedes Mitglied der Regierung kann jederzeit vor dem Bundestag eine Erklärung zu einem aktuellen politische­n Thema abgeben, umgekehrt kann das Parlament keinen Minister dazu verpflicht­en.

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