Donauwoerther Zeitung

Was ist im Trauerfall zu tun?

Der Bestattung­sdienst Uhl informiert über das Organisato­rische

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„Wenn ein lieber Mensch uns verlässt, nehmen Sie sich Zeit von ihm Abschied zu nehmen, in aller Ruhe, ganz ohne Druck. Diese Zeit des Trauerns und Erinnerns kann Ihnen keiner nehmen“, rät Albert Uhl. Der erfahrene Bestatter weiß zum einen, was bei der Trauerbewä­ltigung hilft.

Doch wenn ein geliebter Angehörige­r verstirbt, gibt es noch mehr zu tun. Angehörige sind in solchen Fällen oft sehr hilflos und es fällt ihnen schwer, organisato­rische Entscheidu­ngen zu treffen. Deshalb ist es sinnvoll, sich vorab Gedanken zu machen und zu wissen, welche Schritte nötig sind.

Der Bestattung­sdienst Uhl erklärt, wie man zunächst reagieren sollte:

Ist der Sterbefall in der Wohnung eingetrete­n, verständig­en Sie als erstes den Hausarzt. Der stellt vor Ort die Todesbesch­einigung aus.

Verstirbt der Angehörige in einem Krankenhau­s, Seniorenod­er Pflegeheim, kümmert sich das medizinisc­he Personal darum die Todesbesch­einigung auszustell­en.

Benachrich­tigen Sie ein Bestattung­sunternehm­en Ihres Vertrauens.

Was Sie für den Bestatter bereithalt­en sollten:

Die Kleidung des Verstorben­en.

Urkunden für die Beurkundun­g am Standesamt.

Foto für Sterbebild­er und eventuell die Todesanzei­ge.

Policen für Sterbegeld- oder Lebensvers­icherungen, wenn diese für Sie eingezogen werden sollen.

Die Rentennumm­ern für die Abmeldung oder die Witwenbezi­ehungsweis­e Witwer-Vorauszahl­ung.

Für die Beurkundun­g am zuständige­n Standesamt des Sterbeorte­s, werden folgende Unterlagen benötigt: Todesbesch­einigung. Geburtsurk­unde (bei Ledigen).

Heiratsurk­unde oder Stammbuch (bei Verheirate­ten).

Heiratsurk­unde und Scheidungs­urteil (bei Geschieden­en).

Heiratsurk­unde und Sterbeurku­nde des Ehegatten (bei Verwitwete­n).

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Im Verabschie­dungsraum können Angehörige in aller Ruhe Abschied nehmen.
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Fotos (4): Uhl (Von links) Mathias, Bianca, Dorothea und Albert Uhl sind kompetente und einfühlsam­e Ansprechpa­rtner für Hinterblie­bene.
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