Donauwoerther Zeitung

Laufzeit zehn Jahre

2017 werden die ersten ungültig

- Tmn

Eigentümer, die vor zehn Jahren ein Bestandsge­bäude gekauft oder neu vermietet haben, müssen sich in diesem Jahr unter Umständen um einen neuen Energieaus­weis kümmern. Darauf weist der Verband Haus & Grund Rheinland hin. Seit 2007 muss auch für Bestandsge­bäude bei Verkauf oder Neu-Vermietung ein solcher Ausweis vorliegen. Dieser ist zehn Jahre gültig. Folglich laufen die ersten dieser Ausweise in diesem Jahr aus.

Eigentümer müssen aber nicht sofort tätig werden. Einen neuen Energieaus­weis brauchen sie nur, wenn sie ihr Gebäude verkaufen oder, ganz oder teilweise, neu vermieten. Da Neu-Vermietung­en von Wohnungen auch kurzfristi­g anstehen können, sollten vor allem Vermieter jetzt prüfen, ob ihr Energieaus­weis noch gültig ist, rät der Verband.

Zu beachten ist: Neue Energieaus­weise müssen den Vorgaben der aktuellen Energiespa­rverordnun­g (EnEV) 2014, die 2016 ergänzt wurde, entspreche­n. Neu ist unter anderem die Angabe einer Effizienzk­lasse. Außerdem haben sie inzwischen eine Registrier­nummer.

Es gibt zwei Arten von Energieaus­weisen: den Verbrauchs­ausweis und den wesentlich teureren Bedarfsaus­weis. Der Verbrauchs­ausweis reicht den Angaben nach für Gebäude, die fünf oder mehr Wohnungen haben oder deren Bauantrag nach dem 11. November 1977 gestellt wurde. Für ältere Gebäude käme der Verbrauchs­ausweis nur infrage, wenn diese das Niveau der Wärmeschut­zverordnun­g von 1977 erreichten. Auf den Bedarfsaus­weis könne dagegen immer zurückgegr­iffen werden.

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Foto: Eisenhans, Fotolia.com Energieaus­weise, die im Jahr 2007 aus gestellt wurden, verlieren heuer ihre Gültigkeit.

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