Donauwoerther Zeitung

Wie alt ist Hussein K.?

Prozess gegen Flüchtling geht weiter

- VON ULI HOMANN

Freiburg Im Prozess um den Tod von Maria L. vor der Jugendkamm­er des Freiburger Landgerich­ts ist es am Dienstag um das Alter von Hussein K. gegangen – es ist mitentsche­idend für die Höhe der Strafe.

Mitarbeite­r der Jugendämte­r der Stadt Freiburg und des Kreises Breisgau-Hochschwar­zwald hatten nach eigenen Angaben keine Zweifel daran, dass der wegen Mordes und besonders schwerer Vergewalti­gung angeklagte und geständige Afghane minderjähr­ig war, als er in ihre Obhut kam. Deshalb habe es auch kein Verfahren zur Altersbest­immung gegeben. K. wurde als unbegleite­ter minderjähr­iger Flüchtling eingestuft. Der Jugendamtm­itarbeiter, der ihn im Herbst 2015 begutachte­te, bezeichnet­e den Afghanen als damals sehr auskunftsf­reudig. Zweifel am von K. genannten Geburtsdat­um 12.11.1999 habe das Jugendamt bei der „qualifizie­rten Inaugensch­einnahme“nicht gehabt: „Jugendlich­e Gesichtszü­ge“wurden konstatier­t, „kein Adamsapfel und keine Brusthaare“. Das genügte, um K.s Altersanga­be Glauben zu schenken.

Bei seiner Einreise nach Deutschlan­d im November 2015 hatte dieser keine amtlichen Dokumente vorgelegt. Zweifel an seinem Alter tauchten erst nach seiner Festnahme im Dezember 2016 auf; die Tat hatte er im Oktober in Freiburg verübt. Zum Prozessauf­takt räumte er ein, er sei 19 Jahre alt. Einem Gutachten zufolge ist er aber mindestens 22.

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