Bedenkliche Impfraten
Landratsamt weist auf schlimmstenfalls tödliche Risiken hin. Im Kreis gibt es beim Impfen ein Nord-Süd-Gefälle
Landkreis Gartenarbeit mit dramatischen Folgen: Im vergangenen Jahr infizierte sich ein Mann im Landkreis Donau-Ries mit Tetanus und starb daran. Bei zwei Kleinkindern in Deutschland hat- ten die Masern tödliche
Folgen. Beide erlitten Gehirnhautentzündungen, die sie nicht überlebten. – Es sind Fälle wie diese, die Dr. Rainer Mainka, den Leiter des Gesundheitsamts am Landratsamt Donau-Ries, dazu veranlassen, auf den Sinn von Impfungen hinzuweisen. Insbesondere appelliert er an Eltern, ihre Söhne und Töchter, die Gemeinschaftseinrichtungen besuchen, auf diese Weise zu schützen und gleichzeitig andere nicht einem Ansteckungsrisiko auszusetzen. Aktueller Anlass ist die Überprüfung der Impfbücher von 1301 Vorschulkindern in den 94 Kindergärten im Landkreis und der Sechstklässler an den 23 Schulen zu Beginn des neuen Schuljahres. Dabei gibt es teilweise beklagenswert schlechte Impfraten, wie Rainer Mainka feststellt. In 14 Kindergärten gibt es Mädchen und Buben, die bei sämtlichen wichtigen Impfungen die erforderliche Zielvorgabe des Gesundheitsamts nicht erreicht haben. Alle diese Kinder gehen in Einrichtungen im nördlichen Landkreis. Der südliche Landkreis schneidet in dieser Hinsicht deutlich besser ab. Dort liegen die meisten der 29 Kindergärten, deren Zöglinge den besten Impfschutz haben. Empfohlen sind Impfungen gegen gängige Krankheiten wie beispielsweise Tetanus, Diphterie, Keuchhusten oder Masern.
In den Waldkindergärten in Oettingen liegt die Impfquote bei nur 20 Prozent, in Nördlingen bei 25 Prozent. In der Montessori-Schule seien laut Mainka nur 14,3 Prozent der Schüler gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft, auch bei anderen Krankheiten sei die Quote weit unter der Empfehlung.
Was passiert, wenn zu wenige Eltern ihre Kinder impfen lassen, habe sich bei einem Keuchhustenausbruch im Frühjahr 2016 gezeigt, als sich in Hainsfarth und Megesheim innerhalb eines kurzen Zeitraums 16 Kinder angesteckt hätten. Wochenlange Fehlzeiten in Schule und Kindergarten seien die Folge gewesen, sagt der Gesundheitsamtsleiter.
Neue Bestimmungen gibt es laut Mainka bei Windpockenerkrankungen. Geschwister von erkrankten Kindern dürften nun gegebenenfalls bis zu 16 Tage nicht mehr an Unterricht oder Kindergarten teilnehmen, wenn sich Abwehrgeschwächte wie etwa Diabetiker oder Schwangere in den dortigen Gruppen aufhalten. Diese müssten geschützt werden.
Seit einem Jahr sind Erziehungsberechtigte dazu verpflichtet, bei jeder Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung den Nachweis der notwendigen Impfungen zu erbringen. Impfpflicht herrscht in Deutschland derzeit nicht, doch werden Mädchen und Buben ohne Impfschutz dem Gesundheitsamt gemeldet, das dann den Kontakt zu den Eltern herstellt. „Wir haben Einrichtungen mit Kindern, die beispielsweise erst ein halbes Jahr alt sind“, schildert Dr. Mainka. „Wenn ein solches Kleinkind, das altersbedingt noch keinen Impfschutz haben kann, etwa mit Masern angesteckt wird, kann der Verlauf im schlimmsten Fall tödlich enden.“ Info Weitere Informationen zum The ma Impfen stellt das Gesundheitsamt auf der Homepage des Landratsamts (www.donau ries.de) unter dem Stich wort Impfberatung zur Verfügung.