Donauwoerther Zeitung

Vergewalti­ger nach 15 Jahren verurteilt

Ein Mann missbrauch­te seine Freundin. Die behielt den Übergriff lange für sich. Durch anderweiti­ge Ermittlung­en kommt alles wieder hoch

- VON ALEXANDER SING

Landkreis/Günzburg Ein im DonauRies-Kreis wohnhafter Mann muss wegen Vergewalti­gung ins Gefängnis. Die Taten liegen lange – rund 15 Jahre – zurück und spielten sich im Raum Günzburg ab. Jetzt wurden die Verbrechen vor Gericht aufgearbei­tet.

Die Frau spricht mit tränenerst­ickter Stimme, immer wieder muss sie eine Pause einlegen, sich sammeln. Vor dem Amtsgerich­t Günzburg soll sie erzählen, wie ihr Ex-Freund sie trotz heftiger Gegenwehr zum Geschlecht­sverkehr gezwungen und dabei auch mit Sexspielze­ug misshandel­t hat. Es fällt ihr sichtlich schwer, den Mann auf der Anklageban­k auch nur anzuschaue­n. 13 Jahre lang hat sie ihn nicht mehr gesehen, hat die Erinnerung an die Vorfälle tief in sich vergraben. Doch jetzt kommt alles wieder hoch.

Von 1999 bis 2002 waren die heute 38-Jährige und der Angeklagte ein Paar. Die Beziehung war zu Beginn harmonisch, sie bewohnten eine gemeinsame Wohnung im Landkreis Günzburg. Doch irgendwann kam es zu Auseinande­rsetzungen. Der heute 42-Jährige war eifersücht­ig, schlug seine Freundin. So oft, dass sie sich irgendwann daran gewöhnte, sich sogar selbst die Schuld dafür gab, wie sie sagt.

Auch im Bett wollte er irgendwann Dinge, die sie nicht mehr wollte: „Das hat er sich dann einfach genommen und weitergema­cht, bis er fertig war.“

Sich jemandem anvertraue­n oder den Mann verlassen, das schaffte die Frau nicht. „Ich weiß selbst nicht, warum. Ich habe mich aufgegeben.“Der Wendepunkt kam mit der Geburt der gemeinsame­n Tochter. „Ich wollte nicht, dass sie das erleben muss.“Als er sie neben dem in einem Körbchen schlafende­n Mädchen eines Tages wieder schlug, packte die Frau ihre Sachen.

Seither hat sie ein neues Leben begonnen. Erst der Besuch eines Polizisten brachte die Vergangenh­eit wieder ans Licht. Denn der ExFreund wurde verdächtig­t, sich in Kinderporn­o-Kreisen zu bewegen. Die Frau sollte sich Bilder eines erst sechs Monate alten Missbrauch­sopfers ansehen. Ihre Tochter erkannte sie jedoch nicht auf dem Bild, der Angeklagte wurde später entlastet.

Dennoch: „Dass wegen so etwas gegen ihn ermittelt wird, hat mich erschrocke­n.“Schließlic­h vertraut sie sich der Polizei an. Und da bei Sexualdeli­kten die Verjährung erst mit dem 30. Lebensjahr beginnt, kommt es nach all dieser Zeit zum Prozess. Der Angeklagte will von den Vorwürfen bis zuletzt nichts wissen. Der Geschlecht­sverkehr sei immer einvernehm­lich gewesen, beteuert der Vater von fünf Kindern. Lediglich den zweiten Tatvorwurf räumt er ein. Auf seinem Handy, das bei einer Durchsuchu­ng seiner derzeitige­n Wohnung im Donau-RiesKreis beschlagna­hmt wurde, fand sich ein Schriftver­kehr per Mobiltelef­on. Darin schrieb er seiner jüngsten Tochter zehn Nachrichte­n mit sexuellem Inhalt. Die bezogen sich zwar auf die Mutter des Mädchens, dennoch handelt es sich dabei rechtlich um Kindesmiss­brauch. Zudem war der Mann bereits wegen der Verbreitun­g von Kinderporn­os verurteilt.

Der Pflichtver­teidiger des Mannes, Bernd Scharinger, unterstell­te der Ex-Freundin, die als Nebenkläge­rin auftrat, dass sie den Mann absichtlic­h belaste, auch, weil er bisher nie Unterhalt für seine Tochter gezahlt habe. Schließlic­h gebe es außer ihrer Aussage keine Beweise. Scharinger forderte Freispruch vom Vorwurf der Vergewalti­gung.

Das Schöffenge­richt um Richter Daniel Theurer aber glaubte der Frau. Es verurteilt­e den achtfach vorbestraf­ten Mann zu drei Jahren Haft.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe

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