Abschiebung: Bescheide sollten bindend sein
Zum Artikel „Kaum Abschiebungen aus dem Landkreis möglich“:
Unter all den geradezu unfassbaren Begründungen, welche die Behörde für die Nicht-Abschiebung anführt, ist die „Identitätsverweigerung“des abgelehnten Asylsuchenden sicherlich die lächerlichste. Wie krank ist dieser Rechtsstaat, dass es im Ermessen des Abzuschiebenden liegt, ob er abgeschoben werden will oder nicht? Seit wann fragt man denn die Frösche, wenn man einen Sumpf trockenlegen will? Wie Bundestagsabgeordneter Lange ausführt, sind rund 400 ablehnende Erstbescheide ergangen. Das heißt, diese Personen wären ohne Wenn und Aber ausreisepflichtig. Es handelt sich hier nicht um Urteile in Strafverfahren, sondern um eine Entscheidung als Ergebnis einer sorgfältigen Prüfung durch einen unvoreingenommenen Bamf-Mitarbeiter. Diese Bescheide sollten bindend sein ohne die Möglichkeit eines Widerspruchs. Zigtausendfache Einsprüche mit dem einzigen Zweck – nämlich eine verlängernde Wirkung des Aufenthaltes zu erzielen – sind der Beweis, dass eine Lücke in unserem Rechtssystem missbraucht wird.
Gerhard Zembsch, Mertingen
»
Wir freuen uns über jede Zuschrift, die sich mit der Zeitung und ihrem Inhalt aus einandersetzt. Die Einsender vertreten ihre eigene Meinung. Kürzungen bleiben in je dem Fall vorbehalten.