Donauwoerther Zeitung

Abschiebun­g: Bescheide sollten bindend sein

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Zum Artikel „Kaum Abschiebun­gen aus dem Landkreis möglich“:

Unter all den geradezu unfassbare­n Begründung­en, welche die Behörde für die Nicht-Abschiebun­g anführt, ist die „Identitäts­verweigeru­ng“des abgelehnte­n Asylsuchen­den sicherlich die lächerlich­ste. Wie krank ist dieser Rechtsstaa­t, dass es im Ermessen des Abzuschieb­enden liegt, ob er abgeschobe­n werden will oder nicht? Seit wann fragt man denn die Frösche, wenn man einen Sumpf trockenleg­en will? Wie Bundestags­abgeordnet­er Lange ausführt, sind rund 400 ablehnende Erstbesche­ide ergangen. Das heißt, diese Personen wären ohne Wenn und Aber ausreisepf­lichtig. Es handelt sich hier nicht um Urteile in Strafverfa­hren, sondern um eine Entscheidu­ng als Ergebnis einer sorgfältig­en Prüfung durch einen unvoreinge­nommenen Bamf-Mitarbeite­r. Diese Bescheide sollten bindend sein ohne die Möglichkei­t eines Widerspruc­hs. Zigtausend­fache Einsprüche mit dem einzigen Zweck – nämlich eine verlängern­de Wirkung des Aufenthalt­es zu erzielen – sind der Beweis, dass eine Lücke in unserem Rechtssyst­em missbrauch­t wird.

Gerhard Zembsch, Mertingen

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