Der Biber wird im Kreis zum Abschuss freigegeben
Stefan Rößle reizt damit seinen Spielraum aus. Dennoch obliegt die Genehmigung strengen Auflagen und Voraussetzungen. Welche Methode der Kreischef für effektiver hält
Die Genehmigung geht mit strengen Auflagen und Voraussetzungen einher. Der Landrat präferiert ohnehin eine andere Variante.
Landkreis Der Biber nagt weiterhin an der Geduld der Verantwortlichen im Landkreis Donau-Ries. Nachdem durch unterirdische, versteckte Bauten der Tiere zuletzt Menschen verletzt und landwirtschaftliche Maschinen beschädigt worden waren, wurden immer mehr Stimmen laut, die einen Abschuss forderten. Den gibt es künftig auch, „wenn dies die Kommune unbedingt will“, erklärt Landrat Stefan Rößle. Gemeinden und Städte dürfen von nun an also selbst über die Tötungsart entscheiden. Bisher war das Abschießen nur im Einzelfall gestattet.
Doch das bedeute nicht, dass ab sofort jeder wahllos Biber erschießen darf, wie der Kreischef klarstellt: „Am Schutzstatus für das Tier hat sich nichts geändert. Gesetzliche Vorgaben und strenge Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Kommune den Biber in bestimmten Bereichen abschießen darf.“Voraussetzungen, die einen Abschuss ermöglichen, liegen dann vor, wenn es besonders starke Schäden in der Landwirtschaft gibt und keine Prävention hilft. Dennoch richtet Rößle einen Appell an die Kommunen: „Ein Abschuss muss gut überlegt sein. Die Städte und Gemeinden tragen die Verantwortung, dass niemand gefährdet wird und alles korrekt abläuft.“
Der Landrat räumt zudem einige Missverständnisse aus: Man könne gefangene Biber nicht nur zwischen 10 und 12 Uhr am Landratsamt abgeben. Die Abfanggenehmigungen gebe es außerdem zeitnah – „zum Teil schon mündlich am Telefon“, beteuert der Kreischef.
Die Gemeinde Tapfheim etwa, deren Bürgermeister Karl Malz sich in den vergangenen Wochen vehement beschwert hatte (DZ berichtete), habe schon seit vielen Jahren eine Abfanggenehmigung – „nur passiert dort seit 2011 nahezu nichts mehr. Ich empfehle natürlich den Kommunen, von den Genehmigungen Gebrauch zu machen“, sagt Rößle.
Damit seien die Möglichkeiten des Landkreises ausgeschöpft, den Biber weiter einzudämmen: „Gemeinden können auf Wunsch abschießen – damit sind die Spielräume ausgereizt“, erklärt der Landrat weiter.
Nichtsdestotrotz empfiehlt er weiterhin das Abfangen mithilfe einer Lebendfalle. Diese Methode sei schlichtweg effektiver, wie auch Volker Geiß von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt erläutert: „Das Aufstellen einer Falle ist deutlich weniger zeitintensiv. Beim Abschuss muss man teilweise 20 Stunden ansitzen, um überhaupt einen Biber anzutreffen.“
Dazu bewege sich der Biber nie sonderlich weit vom Gewässer weg, da es sich um ein geschütztes Tier handelt, gebe es allerdings eine Nachsuchepflicht. „Wenn man den Biber nur anschießt, springt er sofort ins Wasser und flieht. Da kann man schlecht hinterhertauchen“, sagt Geiß.
Damit die Lebendfalle möglichst oft zuschnappt, bietet das Landratsamt Schulungen an: „Diese werden gut angenommen und sind erfolgreich. In Rain wurden beispielsweise nach einer Schulung drei Biber an zwei Tagen gefangen“, nennt Geiß Vorteile.
Er empfiehlt, die Falle mit Moos und Reisig zu präparieren und den Biber mit Mais oder Kartoffeln anzulocken. „Das Aufstellen dauert vielleicht 15 Minuten.“Die Lebendfalle müsse lediglich einmal morgens kontrolliert werden. Am Wochenende solle gar nicht gefangen werden. Die Fallen können beim Landratsamt ausgeliehen werden. „Den Kommunen entstehen also keine weiteren Kosten“, fasst Geiß zusammen.
Das Schicksal des Bibers endet aber auch in einer Lebendfalle tödlich, erklärt der Experte weiter. „Man kann die Nager nicht einfach irgendwo aussiedeln. Die Tiere neigen zu erbitterten Revierkämpfen, bei denen sich Biber oft tödliche Verletzungen zuziehen. Wenn die Kommunen uns also die Tiere anliefern, werden diese von einem Jäger erschossen.“