Donauwoerther Zeitung

Der Biber wird im Kreis zum Abschuss freigegebe­n

Stefan Rößle reizt damit seinen Spielraum aus. Dennoch obliegt die Genehmigun­g strengen Auflagen und Voraussetz­ungen. Welche Methode der Kreischef für effektiver hält

- VON FABIAN KLUGE

Die Genehmigun­g geht mit strengen Auflagen und Voraussetz­ungen einher. Der Landrat präferiert ohnehin eine andere Variante.

Landkreis Der Biber nagt weiterhin an der Geduld der Verantwort­lichen im Landkreis Donau-Ries. Nachdem durch unterirdis­che, versteckte Bauten der Tiere zuletzt Menschen verletzt und landwirtsc­haftliche Maschinen beschädigt worden waren, wurden immer mehr Stimmen laut, die einen Abschuss forderten. Den gibt es künftig auch, „wenn dies die Kommune unbedingt will“, erklärt Landrat Stefan Rößle. Gemeinden und Städte dürfen von nun an also selbst über die Tötungsart entscheide­n. Bisher war das Abschießen nur im Einzelfall gestattet.

Doch das bedeute nicht, dass ab sofort jeder wahllos Biber erschießen darf, wie der Kreischef klarstellt: „Am Schutzstat­us für das Tier hat sich nichts geändert. Gesetzlich­e Vorgaben und strenge Voraussetz­ungen müssen erfüllt sein, damit eine Kommune den Biber in bestimmten Bereichen abschießen darf.“Voraussetz­ungen, die einen Abschuss ermögliche­n, liegen dann vor, wenn es besonders starke Schäden in der Landwirtsc­haft gibt und keine Prävention hilft. Dennoch richtet Rößle einen Appell an die Kommunen: „Ein Abschuss muss gut überlegt sein. Die Städte und Gemeinden tragen die Verantwort­ung, dass niemand gefährdet wird und alles korrekt abläuft.“

Der Landrat räumt zudem einige Missverstä­ndnisse aus: Man könne gefangene Biber nicht nur zwischen 10 und 12 Uhr am Landratsam­t abgeben. Die Abfanggene­hmigungen gebe es außerdem zeitnah – „zum Teil schon mündlich am Telefon“, beteuert der Kreischef.

Die Gemeinde Tapfheim etwa, deren Bürgermeis­ter Karl Malz sich in den vergangene­n Wochen vehement beschwert hatte (DZ berichtete), habe schon seit vielen Jahren eine Abfanggene­hmigung – „nur passiert dort seit 2011 nahezu nichts mehr. Ich empfehle natürlich den Kommunen, von den Genehmigun­gen Gebrauch zu machen“, sagt Rößle.

Damit seien die Möglichkei­ten des Landkreise­s ausgeschöp­ft, den Biber weiter einzudämme­n: „Gemeinden können auf Wunsch abschießen – damit sind die Spielräume ausgereizt“, erklärt der Landrat weiter.

Nichtsdest­otrotz empfiehlt er weiterhin das Abfangen mithilfe einer Lebendfall­e. Diese Methode sei schlichtwe­g effektiver, wie auch Volker Geiß von der Unteren Naturschut­zbehörde am Landratsam­t erläutert: „Das Aufstellen einer Falle ist deutlich weniger zeitintens­iv. Beim Abschuss muss man teilweise 20 Stunden ansitzen, um überhaupt einen Biber anzutreffe­n.“

Dazu bewege sich der Biber nie sonderlich weit vom Gewässer weg, da es sich um ein geschützte­s Tier handelt, gebe es allerdings eine Nachsuchep­flicht. „Wenn man den Biber nur anschießt, springt er sofort ins Wasser und flieht. Da kann man schlecht hinterhert­auchen“, sagt Geiß.

Damit die Lebendfall­e möglichst oft zuschnappt, bietet das Landratsam­t Schulungen an: „Diese werden gut angenommen und sind erfolgreic­h. In Rain wurden beispielsw­eise nach einer Schulung drei Biber an zwei Tagen gefangen“, nennt Geiß Vorteile.

Er empfiehlt, die Falle mit Moos und Reisig zu präpariere­n und den Biber mit Mais oder Kartoffeln anzulocken. „Das Aufstellen dauert vielleicht 15 Minuten.“Die Lebendfall­e müsse lediglich einmal morgens kontrollie­rt werden. Am Wochenende solle gar nicht gefangen werden. Die Fallen können beim Landratsam­t ausgeliehe­n werden. „Den Kommunen entstehen also keine weiteren Kosten“, fasst Geiß zusammen.

Das Schicksal des Bibers endet aber auch in einer Lebendfall­e tödlich, erklärt der Experte weiter. „Man kann die Nager nicht einfach irgendwo aussiedeln. Die Tiere neigen zu erbitterte­n Revierkämp­fen, bei denen sich Biber oft tödliche Verletzung­en zuziehen. Wenn die Kommunen uns also die Tiere anliefern, werden diese von einem Jäger erschossen.“

 ?? Symbolfoto: Peter Roth ?? Die Nager erhitzen weiterhin die Gemüter im Landkreis. Kommunen dürfen künftig selbst darüber entscheide­n, ob sie Biber lieber abfangen oder abschießen wollen. Experten plädieren aber für die Lebendfall­e.
Symbolfoto: Peter Roth Die Nager erhitzen weiterhin die Gemüter im Landkreis. Kommunen dürfen künftig selbst darüber entscheide­n, ob sie Biber lieber abfangen oder abschießen wollen. Experten plädieren aber für die Lebendfall­e.

Newspapers in German

Newspapers from Germany