Betrunkener verprügelt Freundin
Ein 30-Jähriger aus Donauwörth schlägt seiner Partnerin mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Sie zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus – und bleibt dennoch an seiner Seite
Landkreis Es sollte ein schöner Abend werden im Juni dieses Jahres. Ein Mann aus Donauwörth und seine Freundin sind auf einer Hochzeit eingeladen. Dort trinkt er mehrere Biere, dazu Schnaps. Dennoch ist die Stimmung gut, und das Paar tanzt zusammen. Kurz vor Mitternacht fahren beide nach Hause. Der damals 29-Jährige ist im Auto eingeschlafen. Als ihn seine Freundin weckt, passiert es: Er beleidigt und schubst sie, verpasst ihr zudem eine Ohrfeige. Mehrmals sagt sie ihm, er solle aufhören. Doch im Haus geht es weiter. Der Mann schubst seine 21-jährige Freundin gegen die Wand, schlägt ihr mehrfach mit der
Faust ins Gesicht und würgt sie, bis ihr laut eigener Aussage „schwarz vor Augen“wird.
Aufgrund Zwischenfalls dieses musste der Angreifer nun vor dem Amtsgericht in Nördlingen verantworten. Der Angeklagte räumte die Tat ein, könne jedoch bis heute nicht begreifen, was er getan hat: „Es ist schrecklich, ich bin immer noch geschockt.“An den Tathergang selbst könne er sich nicht mehr genau erinnern: „Ich weiß nicht mehr viel von dem Abend. Als ich am nächsten Morgen zu mir kam, war meine Freundin nicht da. Stattdessen stand die Polizei vor der Tür.“Ansonsten beschrieb der Beschuldigte die Beziehung als harmonisch, es hätte in den beiden Jahren kaum Streit gegeben. Sie seien sogar extra zusammengezogen.
Auch das Opfer kam in der Verhandlung zu Wort. Zunächst habe sie über sein Verhalten in der Nacht gelacht, als ihr Partner allerdings handgreiflich wurde, habe sie geschrien: „Ich hatte Angst. Direkt nach der Tat habe ich meine Sachen gepackt und bin zu seiner Mutter gefahren. Sie hat mich überzeugt, ihn anzuzeigen.“
Trotz der Vorkommnisse aus jener Juninacht sind die beiden nach wie vor ein Paar, allerdings ist das Opfer wieder zurück nach München gezogen. „Unsere Beziehung läuft besser als zuvor. Er entschuldigt sich jeden Tag bei mir, zudem trinkt er keinen Alkohol mehr“, sagt die heute 22-Jährige. Angst, dass sich ein solcher Gewaltausbruch wiederholen könne, habe sie nicht.
Das Vorstrafenregister des Angeklagten spricht jedoch eine andere Sprache. Zehn Einträge weist dieses auf – nahezu bei allen lautete der Vorwurf: Körperverletzung. Zum Zeitpunkt des Vorfalls lief darüber hinaus eine offene Bewährung.
Dass der Beschuldigte sich seiner Probleme nun aber doch bewusst zu sein scheint, zeigt ein Anti-Aggressionsprogramm, an dem er seit Kurzem teilnimmt. Dies hob auch Rechtsanwalt Moritz Bode hervor. „Mein Mandant stand unter Alkosich holeinfluss, hat zu keiner Zeit versucht, seine Freundin zu beeinflussen und steht zu seiner Tat.“Deshalb plädierte er noch einmal für eine Bewährungsstrafe.
Das sah die Staatsanwaltschaft, deren Vertretung Isabel Bayer übernahm, anders: „Bisher zeigten die Strafen keine Wirkung. Eine Bewährung ist somit keine Option.“
Die Vorsitzende Richterin Andrea Eisenbarth verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe in Höhe von acht Monaten und zu 3000 Euro Geldstrafe. „Sie hatten an diesem Abend nichts Besseres zu tun, als Ihre unschuldige Freundin zu schlagen. Sie haben ein massives Aggressionsproblem“, sagte die Richterin. Dennoch sprach sie bei dem Täter von einem Ausnahmefall, der eine weitere Bewährung ermöglichte: „Sie stehen zu Ihrer Tat und absolvieren ein Programm. Nun bekommen Sie letztmalig die Chance, zu zeigen, dass Sie es ernst meinen.“
Den Bewährungszeitraum setzte Eisenbarth auf fünf Jahre fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.