Ein Richter der klaren Worte geht in Ruhestand
Helmut Beyschlag ist seit 35 Jahren am Amtsgericht in Nördlingen. Bald geht er in den Ruhestand – eine Bilanz
Helmut Beyschlag – seit 35 Jahren Institution am Amtsgericht Nördlingen – hört auf. Davor aber hat er noch viel zu erzählen.
Nördlingen Das hat Helmut Beyschlag schon oft erlebt. Der Direktor sitzt in einem Saal des Nördlinger Amtsgerichts. Es steht eine Verhandlung an, in der sich an diesem Nachmittag ein 60-Jähriger wegen eines Betrugs in Donauwörth verantworten muss. Aber der Anwalt verspätet sich. Warten. Alles Routine. Doch nach und nach füllen sich die Sitze in den Zuschauerreihen. Die Personen, die hereinkommen, kennt Beyschlag bestens. Es sind Kollegen: Richter sowie Mitarbeiter aus der Verwaltung. Beyschlag ist etwas irritiert, aber auch sichtlich gerührt. Der zahlreiche juristische Beistand hat seinen Grund: Es ist laut Sitzungsplan die letzte Verhandlung, die der 65-Jährige leitet. Er geht Ende des Monats in den Ruhestand. Damit endet am Gericht eine Ära, wie es sie in Bayern kaum ein zweites Mal geben dürfte. Helmut Beyschlag war mit zwei kurzen Unterbrechungen insgesamt 35 Jahre Amtsrichter in Nördlingen, seit 2003 auch Direktor.
Wie viele Menschen hat er in dieser Zeit verurteilt oder freigesprochen? Auf diese Frage weiß der Jurist keine Antwort. Es waren Tausende. Manchen davon kennt er persönlich. Beyschlag ist ein waschechter Nördlinger. Er wuchs in der Stadt auf, spielte beim dortigen TSV Fußball, ist inzwischen Vorsitzender des 2500-Mitglieder-Vereins, ist politisch aktiv, sitzt im Stadtrat sowie im Kreistag. Will man da überhaupt Richter in der eigenen Heimat sein? „Ursprünglich war das nicht mein Plan“, sagt Beyschlag im Gespräch mit unserer Zeitung, „es hat sich so ergeben.“
Nach dem Jura-Studium in München und dem Staatsexamen kam er 1990 im Alter von 28 Jahren als Richter zur Probe nach Nördlingen. Nach einem Jahr bei der Staatsanwaltschaft in Augsburg (1983/84) kehrte er erneut in die Riesmetropole zurück. Man habe dort jemanden „gebraucht.“Die Richterstelle ganz im Norden von Schwaben sei nicht so begehrt gewesen.
So hatte Beyschlag die Möglichkeit, in der Heimat zu arbeiten, aber auch die manchmal unangenehme Pflicht, über Bekannte zu urteilen: „Ich hatte Fälle, in denen Fußballkameraden angeklagt waren.“Da galt es, die nötige Distanz und Objektivität zu wahren: „Ich wurde nie wegen Befangenheit abgelehnt.“Er selbst habe nur ein paar ganz wenigen Verfahren abgegeben, wenn die zu groß war. In seiner Laufbahn war Beyschlag auf vielen Feldern tätig: als Familien-, Insolvenz-, Zivil- und Strafrichter. Wobei letztere Funktion für ihn die „berufliche Erfüllung“gewesen sei. Dabei erwarb sich Helmut Beyschlag den Ruf, „dass ich nicht ein besonders milder Richter war.“
Dies erfülle ihn mit Stolz, denn es zeige, dass er „die Rechtsordnung mit Nachdruck durchgesetzt“habe. Bei größeren Straftaten habe er darauf geachtet, dass diese entsprechend geahndet werden – auch mit Blick auf die Opfer. Die gerieten nämlich zu häufig aus dem Blickfeld: „Man muss auch sehen, wel- ches Leid verursacht wird.“Bei diesem Thema schlägt Beyschlag ernste und auch kritische Töne an: „Ich sehe so eine Tendenz, dass vor lauter Verständnis und Annehmen von Ausnahmesituationen die Verantwortung des Täters zu wenig gewichtet wird.“Gerade bei Gewalteskalationen sei dies zu beobachten. Die Zahl der groben Delikte habe über die Jahre nicht zugenommen, sehr wohl aber die Qualität. Was zum Beispiel damit gemeint ist: Wenn ein Opfer am Boden liegt und trotzdem noch mit Füßen gegen den Kopf getreten wird.
Beyschlag will es auch nicht akzeptieren, dass übelste, menschenNähe verachtende Beleidigungen juristisch eher als Bagatellen gewertet werden: „Das ist nicht mit 10 oder 20 Tagessätzen abgetan.“
Der scheidende Amtsgerichtschef kritisiert zudem, dass Gewalt- im Verhältnis zu Vermögensdelikten tendenziell „zu niedrig geahndet werden.“Für Beyschlag ist es auch ein Unding, dass ein Verfahren gegen einen Ladendieb, der Ware im Wert von 100 Euro gestohlen hat, eingestellt wird. „Ganz schlimm“sei das Verhalten mancher Autofahrer, die wegen eines Verstoßes ein Bußgeld zahlen sollen, aber alles abstreiten und durch alle Instanzen gehen. Was dem Direktor ebenfalls nicht gefällt: Richterkollegen neigen in zweiter Instanz dazu, Haft- in Bewährungsstrafen umzuwandeln. Hier fehlt nach Ansicht von Beyschlag bisweilen das richtige Augenmaß, gerade wenn eine Person bereits unter Bewährung stand und dann erneut straffällig wurde.
Dies bekommt in der letzten Verhandlung auch der 60-Jährige zu spüren, der in Donauwörth ein Zimmer mietete, obwohl er von vorneherein wusste, dass er die 260 Euro monatlich nicht aufbringen kann. 20 Vorstrafen hat der Mann seit den 1970er-Jahren gesammelt. „Sie haben angefangen, bevor ich bei Gericht war“, merkt Beyschlag an. Angesichts mehrerer offener Bewährungen „verbietet sich jeglicher Gedanke an eine Bewährungsstrafe.“Das Urteil: vier Monate Gefängnis.
Warum er sich für einen jungen Soldaten eingesetzt hat
Die Gründe dafür legt Beyschlag dem Betrüger mehrmals mit deutlichen Worten dar. Auch dafür ist der Richter bekannt. Der sieht folgenden Sinn dahinter: „Man muss versuchen, in einer klaren Sprache zu reden, damit die Rechtsprechung verstanden wird.“Juristendeutsch erreiche die Leute zu wenig.
Bei aller Konsequenz und Härte war Beyschlag nach eigenem Bekunden stets darum bemüht, bei weniger gravierenden Straftaten „angemessen zu reagieren.“Der Richter erinnert sich da besonders an einen Fall aus seiner Anfangszeit in Nördlingen. Ein Wehrdienstleistender hatte bei einem Manöver in eisiger Kälte nachts seinen Wachposten verlassen – damals ein Vergehen, bei dem mindestens eine sechsmonatige Freiheitsstrafe drohte. Beyschlag erzählt, er habe alle Hebel in Bewegung gesetzt, damit das Verfahren eingestellt werde – „um dem jungen Mann den Makel einer Vorstrafe zu ersparen.“
Neben der angemessenen Strafe sei es in manchen Prozessen besonders wichtig, die richtigen Worte zu finden, vor allem nach tödlichen Unfällen, die auch den Verursachern schweres Leid zufügen.
Insgesamt denke er schon, er habe seinen Beitrag geleistet, „dass die Gesellschaft funktioniert“, bilanziert Beyschlag. Offiziell verabschiedet wird er erst 2018, wenn ihm im Februar Dieter Hubel nachfolgt. Die endgültig letzte öffentliche (Rest-)Verhandlung Beyschlags steht noch aus, denn bei einem der Prozesse am Abschlusstag wurde ein Fortsetzungstermin nötig.