Donauwoerther Zeitung

Im Suff: Randale bei Polizei und Hitlergruß

Ein 26-Jähriger aus dem südlichen Landkreis leistet sich gleich mehrere Fehltritte

- VON FABIAN KLUGE

Rain/Nördlingen Im Normalfall sind Menschen froh, wenn sie nicht zur Polizei müssen oder die Dienststel­le schnell wieder verlassen können. Einem 26-Jährigen aus dem südlichen Landkreis schien es in einer Aprilnacht dieses Jahres bei der Polizei in Rain so gut zu gefallen, dass er sich nach Kräften gegen ein Verlassen des Gebäudes wehrte. Dabei strampelte er wild um sich und beleidigte mehrfach die Beamten.

Nicht der einzige Zwischenfa­ll, für den sich der junge Mann vor dem Nördlinger Amtsgerich­t jetzt verantwort­en musste: Denn drei Monate nach dem nächtliche­n Besuch bei der Polizei fand in Buchdorf das Grümpeltur­nier statt. Dabei schlug der Angeklagte einen anderen Spieler mit der flachen Hand ins Gesicht, beleidigte die anwesenden Sanitäter und Sicherheit­skräfte und zeigte schließlic­h zweimal den Hitlergruß.

Während Staatsanwä­ltin Kerstin Reitlinger die Anklage verlas, blickte der 26-Jährige zu Boden. „Ich kann mich an beide Abende nicht genau erinnern, da ich unter extremem Alkoholein­fluss stand.“In Rain seien er und Freunde in einer Kneipe gewesen, in Buchdorf hätten Schmerzmit­tel die Wirkung der Schnäpse verstärkt, erklärte er kleinlaut.

Die Polizisten, die in jener Aprilnacht auf der Dienststel­le waren, bestätigte­n die Vorwürfe der Staatsanwä­ltin. Der Randaliere­r habe eine aggressive Tonart gehabt, habe sich kaum artikulier­en können und sich festhalten müssen. Man habe ihn fixieren müssen. Der Angeklagte entschuldi­gte sich während der Verhandlun­g bei den Polizisten. Das aggressive Verhalten des Beschuldig­ten konnte auch das 17-jährige Opfer aus Buchdorf bestätigen: „Er hat uns immer wieder angepöbelt. Dann hat er mich mit der flachen Hand geohrfeigt.“Der beleidigte Sanitäter sagte nicht vor Gericht aus, Richterin Andrea Eisenbarth verlas aber seine Aussage bei der Polizei. Der Blick ins Vorstrafen­register zeigte, dass der Angeklagte schon häufiger auffiel: insgesamt sieben Einträge – unter anderem wegen Beleidigun­g und Trunkenhei­t am Steuer. Angesproch­en auf sein Alkoholpro­blem sagte der junge Mann: „Seit drei Wochen trinke ich nichts mehr. Ich habe mich zudem für eine Therapie angemeldet.“Ein Engagement, das auch Staatsanwä­ltin Reitlinger anerkannte.

Dennoch plädierte sie für eine Freiheitss­trafe von neun Monaten auf Bewährung inklusive einiger Auflagen: Alkoholabs­tinenz, eine erfolgreic­he Therapie und 1500 Euro Geldstrafe.

Rechtsanwa­lt Karl Würth betonte noch einmal, dass sein Mandant aufgrund des erhebliche­n Alkoholein­flusses vermindert schuldfähi­g gewesen sei.

Richterin Eisenbarth schloss sich bei ihrem Urteil der Staatsanwä­ltin an. „Nur aufgrund Ihrer Therapie habe ich die neun Monate zur Bewährung ausgesetzt. Aber darauf nagele ich Sie jetzt fest. Sie müssen abstinent bleiben und die Therapie erfolgreic­h absolviere­n – das ist Ihre letzte Chance, sonst wandern Sie eben ins Gefängnis“, begründete die Richterin.

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Foto: Widemann

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