Im Suff: Randale bei Polizei und Hitlergruß
Ein 26-Jähriger aus dem südlichen Landkreis leistet sich gleich mehrere Fehltritte
Rain/Nördlingen Im Normalfall sind Menschen froh, wenn sie nicht zur Polizei müssen oder die Dienststelle schnell wieder verlassen können. Einem 26-Jährigen aus dem südlichen Landkreis schien es in einer Aprilnacht dieses Jahres bei der Polizei in Rain so gut zu gefallen, dass er sich nach Kräften gegen ein Verlassen des Gebäudes wehrte. Dabei strampelte er wild um sich und beleidigte mehrfach die Beamten.
Nicht der einzige Zwischenfall, für den sich der junge Mann vor dem Nördlinger Amtsgericht jetzt verantworten musste: Denn drei Monate nach dem nächtlichen Besuch bei der Polizei fand in Buchdorf das Grümpelturnier statt. Dabei schlug der Angeklagte einen anderen Spieler mit der flachen Hand ins Gesicht, beleidigte die anwesenden Sanitäter und Sicherheitskräfte und zeigte schließlich zweimal den Hitlergruß.
Während Staatsanwältin Kerstin Reitlinger die Anklage verlas, blickte der 26-Jährige zu Boden. „Ich kann mich an beide Abende nicht genau erinnern, da ich unter extremem Alkoholeinfluss stand.“In Rain seien er und Freunde in einer Kneipe gewesen, in Buchdorf hätten Schmerzmittel die Wirkung der Schnäpse verstärkt, erklärte er kleinlaut.
Die Polizisten, die in jener Aprilnacht auf der Dienststelle waren, bestätigten die Vorwürfe der Staatsanwältin. Der Randalierer habe eine aggressive Tonart gehabt, habe sich kaum artikulieren können und sich festhalten müssen. Man habe ihn fixieren müssen. Der Angeklagte entschuldigte sich während der Verhandlung bei den Polizisten. Das aggressive Verhalten des Beschuldigten konnte auch das 17-jährige Opfer aus Buchdorf bestätigen: „Er hat uns immer wieder angepöbelt. Dann hat er mich mit der flachen Hand geohrfeigt.“Der beleidigte Sanitäter sagte nicht vor Gericht aus, Richterin Andrea Eisenbarth verlas aber seine Aussage bei der Polizei. Der Blick ins Vorstrafenregister zeigte, dass der Angeklagte schon häufiger auffiel: insgesamt sieben Einträge – unter anderem wegen Beleidigung und Trunkenheit am Steuer. Angesprochen auf sein Alkoholproblem sagte der junge Mann: „Seit drei Wochen trinke ich nichts mehr. Ich habe mich zudem für eine Therapie angemeldet.“Ein Engagement, das auch Staatsanwältin Reitlinger anerkannte.
Dennoch plädierte sie für eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung inklusive einiger Auflagen: Alkoholabstinenz, eine erfolgreiche Therapie und 1500 Euro Geldstrafe.
Rechtsanwalt Karl Würth betonte noch einmal, dass sein Mandant aufgrund des erheblichen Alkoholeinflusses vermindert schuldfähig gewesen sei.
Richterin Eisenbarth schloss sich bei ihrem Urteil der Staatsanwältin an. „Nur aufgrund Ihrer Therapie habe ich die neun Monate zur Bewährung ausgesetzt. Aber darauf nagele ich Sie jetzt fest. Sie müssen abstinent bleiben und die Therapie erfolgreich absolvieren – das ist Ihre letzte Chance, sonst wandern Sie eben ins Gefängnis“, begründete die Richterin.