Monheim fordert Geld vom Kreis
Der Stadtrat bemängelt, dass die Kommune trotz gesetzlicher Vorgaben keine Zuschüsse für zwei Feuerwehrfahrzeuge erhielt. Ein Thema mit Zündstoff
Monheim Berichte des Rechnungsprüfungsausschusses im Gemeindeoder Stadtrat werden in der Regel als Formalität abgehakt. Gelegentlich wird auf die ein oder andere unnötige finanzielle Ausgabe hingewiesen, doch zumeist segnen die Ratsmitglieder den Bericht zügig ab. Anders lief es diese Woche im Monheimer Stadtrat: Was Lorenz Akermann (CSU) im Namen des Ausschusses zu verkünden hatte, birgt doch etwas Zündstoff.
Die Mitglieder des Ausschusses widmeten sich unter anderem der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Dies betraf insbesondere einen Gerätewagen Logistik GW L-2 und ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20, die von der Stadt für 250000 beziehungsweise 430000 Euro gekauft wurden.
Die städtischen Rechnungsprüfer stellten nun fest, „dass Monheim im Vergleich zu anderen Kommunen wie zum Beispiel Kaisheim, Donauwörth oder Nördlingen trotz Antragsstellung keinen Zuschuss vom Landratsamt erhalten hat“. Begründet wurde die Ablehnung vonseiten des Landratsamtes in einem Schreiben mit Verweis auf die am 30. Oktober 2015 erlassene „Richtlinie über Zuschüsse an die Gemeinden zur Förderung von überörtlich erforderlichen Fahrzeugen und Geräte für die Feuerwehren“. Nach dieser Regelung sei keine Förderung für vor diesem Zeitpunkt beschaffte Fahrzeuge zulässig. Akermann dazu: „Diese Argumentation kann vom Prüfungsausschuss nicht akzeptiert werden.“
Als Begründung verwies er auf Artikel 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, wonach es eine „Pflichtaufgabe“der Landkreise sei, für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderliche Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen, zu unterhalten oder Zuschüsse zu gewähren. Außerdem wird Akermann zufolge laut der genannten Richtlinie nur die „künftige Höhe“festgelegt – denn die grundsätzliche Pflicht der Förderung durch den Kreis sei ja im Gesetz verankert. Auch sei in der Richtlinie kein Zeitpunkt auf Antragsstellung für Zuschüsse festgelegt. Akermanns Fazit: „Seitens der Stadt Monheim sind sämtliche Bedingungen für eine Gewährung der Zuschüsse erfüllt.“
Der Rechnungsprüfungsausschuss sei somit der Meinung, dass die Ablehnung „nicht gerechtfertigt“sei. „Absolut erforderlich“sei deshalb die Einforderung eines Betrags von 98100 Euro – 35400 für den Gerätewagen Logistik und 62 700 Euro für das HLF 20.
Zudem regten die Ausschussmitglieder an, den Betrag von 49 050 Euro (50 Prozent des beantragten Gesamtbetrages) bei der nächsten fälligen Kreisumlagezahlung einzubehalten. Gerhard Leinfelder, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft, riet von diesem Mittel eindringlich ab: „Der Dialog sollte das beste Mittel sein.“
Rats- und Ausschussmitglied Josef Steinhart (PWG) erklärte schmunzelnd, er habe diesen Satz mit einbauen lassen, „um der Forderung Nachdruck zu verleihen“. Wie seine Kollegen sah Steinhart aber kein Problem darin, diese Formulierung wieder zu streichen.
Die Ratsmitglieder unterstützten den Antrag. „Wir haben auch nichts zu verschenken“, meinte Steinhart. Uwe Kaspar (CSU) betonte: „Es ist unsere Pflicht, die uns zustehenden Mittel einzufordern.“Und Norbert Meyer (SPD) argumentierte: „Wir sind angehalten, uns an Gesetze zu
Ein Vorschlag: Summe von Kreisumlage abziehen
halten – dann erwarten wir das auch vom Landratsamt.“Meyer fügte mit Blick auf die Entschuldungspolitik des Kreises noch hinzu, dass die Unterstützung bei einer „schwarzen Null“möglich sein müsste.
Der Beschlussvorschlag lautete, mit dem Landratsamt das Gespräch zu suchen und dabei klar zu betonten, dass der Stadt Monheim die Summe von 98100 Euro zustehe. Das Gremium stimmte geschlossen zu. Auch Bürgermeister Günther Pfefferer, der für die CSU im Kreistag sitzt, votierte dafür. Seine schriftliche Begründung auf Nachfrage: „Wenn Nördlingen aufgrund der neu beschlossenen Richtlinie einen nicht unerheblichen Zuschuss für ein Fahrzeug erhält, obwohl der Auftrag dafür schon vorher vergeben worden war, dann muss das auch für Monheim gelten.“