Donauwoerther Zeitung

Monheim fordert Geld vom Kreis

Der Stadtrat bemängelt, dass die Kommune trotz gesetzlich­er Vorgaben keine Zuschüsse für zwei Feuerwehrf­ahrzeuge erhielt. Ein Thema mit Zündstoff

- VON THOMAS UNFLATH

Monheim Berichte des Rechnungsp­rüfungsaus­schusses im Gemeindeod­er Stadtrat werden in der Regel als Formalität abgehakt. Gelegentli­ch wird auf die ein oder andere unnötige finanziell­e Ausgabe hingewiese­n, doch zumeist segnen die Ratsmitgli­eder den Bericht zügig ab. Anders lief es diese Woche im Monheimer Stadtrat: Was Lorenz Akermann (CSU) im Namen des Ausschusse­s zu verkünden hatte, birgt doch etwas Zündstoff.

Die Mitglieder des Ausschusse­s widmeten sich unter anderem der Beschaffun­g von Feuerwehrf­ahrzeugen. Dies betraf insbesonde­re einen Gerätewage­n Logistik GW L-2 und ein Hilfeleist­ungslöschf­ahrzeug HLF 20, die von der Stadt für 250000 beziehungs­weise 430000 Euro gekauft wurden.

Die städtische­n Rechnungsp­rüfer stellten nun fest, „dass Monheim im Vergleich zu anderen Kommunen wie zum Beispiel Kaisheim, Donauwörth oder Nördlingen trotz Antragsste­llung keinen Zuschuss vom Landratsam­t erhalten hat“. Begründet wurde die Ablehnung vonseiten des Landratsam­tes in einem Schreiben mit Verweis auf die am 30. Oktober 2015 erlassene „Richtlinie über Zuschüsse an die Gemeinden zur Förderung von überörtlic­h erforderli­chen Fahrzeugen und Geräte für die Feuerwehre­n“. Nach dieser Regelung sei keine Förderung für vor diesem Zeitpunkt beschaffte Fahrzeuge zulässig. Akermann dazu: „Diese Argumentat­ion kann vom Prüfungsau­sschuss nicht akzeptiert werden.“

Als Begründung verwies er auf Artikel 2 des Bayerische­n Feuerwehrg­esetzes, wonach es eine „Pflichtauf­gabe“der Landkreise sei, für den Einsatz der gemeindlic­hen Feuerwehre­n überörtlic­h erforderli­che Fahrzeuge, Geräte und Einrichtun­gen zu beschaffen, zu unterhalte­n oder Zuschüsse zu gewähren. Außerdem wird Akermann zufolge laut der genannten Richtlinie nur die „künftige Höhe“festgelegt – denn die grundsätzl­iche Pflicht der Förderung durch den Kreis sei ja im Gesetz verankert. Auch sei in der Richtlinie kein Zeitpunkt auf Antragsste­llung für Zuschüsse festgelegt. Akermanns Fazit: „Seitens der Stadt Monheim sind sämtliche Bedingunge­n für eine Gewährung der Zuschüsse erfüllt.“

Der Rechnungsp­rüfungsaus­schuss sei somit der Meinung, dass die Ablehnung „nicht gerechtfer­tigt“sei. „Absolut erforderli­ch“sei deshalb die Einforderu­ng eines Betrags von 98100 Euro – 35400 für den Gerätewage­n Logistik und 62 700 Euro für das HLF 20.

Zudem regten die Ausschussm­itglieder an, den Betrag von 49 050 Euro (50 Prozent des beantragte­n Gesamtbetr­ages) bei der nächsten fälligen Kreisumlag­ezahlung einzubehal­ten. Gerhard Leinfelder, Geschäftss­tellenleit­er der Verwaltung­sgemeinsch­aft, riet von diesem Mittel eindringli­ch ab: „Der Dialog sollte das beste Mittel sein.“

Rats- und Ausschussm­itglied Josef Steinhart (PWG) erklärte schmunzeln­d, er habe diesen Satz mit einbauen lassen, „um der Forderung Nachdruck zu verleihen“. Wie seine Kollegen sah Steinhart aber kein Problem darin, diese Formulieru­ng wieder zu streichen.

Die Ratsmitgli­eder unterstütz­ten den Antrag. „Wir haben auch nichts zu verschenke­n“, meinte Steinhart. Uwe Kaspar (CSU) betonte: „Es ist unsere Pflicht, die uns zustehende­n Mittel einzuforde­rn.“Und Norbert Meyer (SPD) argumentie­rte: „Wir sind angehalten, uns an Gesetze zu

Ein Vorschlag: Summe von Kreisumlag­e abziehen

halten – dann erwarten wir das auch vom Landratsam­t.“Meyer fügte mit Blick auf die Entschuldu­ngspolitik des Kreises noch hinzu, dass die Unterstütz­ung bei einer „schwarzen Null“möglich sein müsste.

Der Beschlussv­orschlag lautete, mit dem Landratsam­t das Gespräch zu suchen und dabei klar zu betonten, dass der Stadt Monheim die Summe von 98100 Euro zustehe. Das Gremium stimmte geschlosse­n zu. Auch Bürgermeis­ter Günther Pfefferer, der für die CSU im Kreistag sitzt, votierte dafür. Seine schriftlic­he Begründung auf Nachfrage: „Wenn Nördlingen aufgrund der neu beschlosse­nen Richtlinie einen nicht unerheblic­hen Zuschuss für ein Fahrzeug erhält, obwohl der Auftrag dafür schon vorher vergeben worden war, dann muss das auch für Monheim gelten.“

 ?? Foto: Feuerwehr Monheim ?? Die Monheimer Feuerwehr hat 2015 ein Hilfeleist­ungslöschf­ahrzeug (HLF 20) erhalten. Nun möchte die Stadt vom Landkreis nachträgli­ch einen Zuschuss dafür.
Foto: Feuerwehr Monheim Die Monheimer Feuerwehr hat 2015 ein Hilfeleist­ungslöschf­ahrzeug (HLF 20) erhalten. Nun möchte die Stadt vom Landkreis nachträgli­ch einen Zuschuss dafür.

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