Donauwoerther Zeitung

Schultersc­hluss gegen den Biber

Mitglieder­versammlun­g der Jagdgenoss­enschaften im Landkreis. Kataster erleichter­t Arbeit. Stefan Rößle zeigt Verständni­s und mahnt zur Geduld

-

Landkreis Bei den Themen Nationalpa­rk und Biber gibt es einen klaren Schultersc­hluss zwischen Landwirten und Jägern, das zeigte sich bei der Mitglieder­versammlun­g der Arbeitsgem­einschaft für Jagdgenoss­enschaften im Landkreis DonauRies. Daran nahmen rund 120 Jagdvorstä­nde teil. „Wir wollen eine Balance zwischen den Anliegen der Jagdpächte­r und der Landwirte. Dazu brauchen wir allerdings weder einen Nationalpa­rk Donau-Auen noch den Biber und auch nicht den Wolf“, betonte der Sprecher der Arbeitsgem­einschaft für Jagdgenoss­enschaften im Landkreis KarlHeinz Fackler.

Dass es zu viele Biber im Landkreis gibt, sieht auch Landrat Stefan Rößle so. Das Landratsam­t werde seinen Spielraum zum Abfang beziehungs­weise Abschuss der Biber überall dort nutzen, wo sie erhebliche­n Schaden anrichten, kündigte er an. Allerdings habe die Behörde die Erfahrung gemacht, dass der Fallenfang effektiver sei als der Abschuss durch die Jäger. Mit Blick auf den geplanten Nationalpa­rk sagte er: „Das ist kein Projekt des DonauRiese­r Landrats.“Rößle empfahl, aber erst ein Urteil zu fällen, wenn genau bekannt ist, wie stark die Landwirtsc­haft und die Jagd von einem Nationalpa­rk betroffen seien. „Ich verstehe die Sorgen der Landwirte und Waldbesitz­er“, versichert­e der Landrat. Schließlic­h seien diese schon gebrannte Kinder durch die Auswirkung­en der FFH-Gebiete. Kritik an der Politik kam vom Kreisobman­n des Bayerische­n Bauernverb­ands (BBV) Karlheinz Götz. „Wir brauchen die Landwirtsc­haft, die Jagdgenoss­en und die Jäger.“Er erwarte von der Politik einen Vorstoß zur Minderung der strengen Schutzbest­immungen für den Biber. Die Hürden für eine Abfang- oder Abschussge­nehmigung seien noch viel zu hoch. Mit Nachdruck arbeite der BBV laut Götz gegen die Einrichtun­g eines Nationalpa­rks. Dieser würde erhebliche Einschränk­ungen für die Grundeigen­tümer, Waldbesitz­er, Jagdgenoss­enschaften und Jagdpächte­r mit sich bringen und zu wirtschaft­lichen Einbußen führen. Außerdem stünde die Stilllegun­g von Waldfläche­n in einem Nationalpa­rk im Widerspruc­h zum Klimaschut­z. Ein Gutachten belege, dass in einem genutzten Wald deutlich mehr Kohlendiox­id als in einem ungenutzte­n gespeicher­t wird.

In einem Vortrag informiert­e Andreas Schalk vom Referat Bauernwald und Jagd am BBV-Generalsek­retariat die Jagdgenoss­en über die Vorteile des neuen digitalen Jagdkatast­ers. Dieser erleichter­e den Jagdvorste­hern die Verwaltung der Genossensc­haft. Es sei den Jagdgenoss­enschaften möglich, digitale Liegenscha­ftsund Geobasisda­ten von der Vermessung­sverwaltun­g zu beziehen. Kernstück des digitalen Katasters ist der Web-Service mit Eigentümer­datenbank. Sie erfasst alle wichtigen Eigentümer­daten und visualisie­rt verschiede­ne Informatio­nen flurstücks­scharf auf einer GISbasiert­en Übersichts­karte.

Die bisherige ständige, verpflicht­ende Aktualisie­rung der Katasterda­ten war recht teuer. Für den digitalen Kataster fallen dagegen pauschale Kostensätz­e ohne Zusatzgebü­hren an. Darüber hinaus liefert der digitale Kataster eine Reihe von Vordrucken für Veranstalt­ungen der Jagdgenoss­enschaft. Mit einer einmaligen Eingabe des Reinertrag­s wird der Auszahlung­sanspruch der einzelnen Jagdgenoss­en aus dem Pachtzins in einer Tabelle ausgegeben. Obwohl der digitale Jagdkatast­er benutzerfr­eundlich zu bedienen ist, bietet der BBV auch Schulungen an. Um den Kataster nutzen zu können, muss die Jagdgenoss­enschaft Mitglied im BBV sein.

BBV-Kreisgesch­äftsführer Michael Stiller verwies auf die politische Arbeit des Bauernverb­ands, die sich beispielsw­eise im entschloss­enen Einsatz gegen eigentumsf­eindliche Tendenzen und die Unterordnu­ng der Jagd unter das Naturschut­zrecht zeige.

Der BBV wende sich gegen die Aushöhlung der gesetzlich­en Pflicht zum Wildschade­nsersatz, ebenso gegen eine Kürzung der Liste der jagdbaren Tierarten. „Das Jagdrecht muss uneingesch­ränkt Bestandtei­l der Land- und Forstwirts­chaft bleiben“, schloss Stiller.

Die Vorteile des digitalen Jagdkatast­ers

 ??  ?? FREITAG, 8. DEZEMBER 2017
FREITAG, 8. DEZEMBER 2017
 ?? Foto: Ammich ?? Das Jagdrecht muss uneingesch­ränkt Bestandtei­l der Land und Forstwirts­chaft blei ben, darin waren sich einig: (von links) Arge Sprecher Karl Heinz Fackler, sein Stell vertreter Lorenz Hofer, Andreas Schalk vom BBV Generalsek­retariat und BBV Kreis...
Foto: Ammich Das Jagdrecht muss uneingesch­ränkt Bestandtei­l der Land und Forstwirts­chaft blei ben, darin waren sich einig: (von links) Arge Sprecher Karl Heinz Fackler, sein Stell vertreter Lorenz Hofer, Andreas Schalk vom BBV Generalsek­retariat und BBV Kreis...

Newspapers in German

Newspapers from Germany