Donauwoerther Zeitung

Neue Regeln bei der Steuer

Finanzamt: Was ab 2018 zu beachten ist

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Landkreis Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisie­rung des Besteuerun­gsverfahre­ns gelten ab dem Veranlagun­gszeitraum 2017 (ab 1. Januar 2018) für die elektronis­che Übermittlu­ng von Steuererkl­ärungen und Gewinnermi­ttlungen neue Regeln. Darauf weist Konrad Weiß, Leiter des Finanzamte­s Nördlingen mit Außenstell­e Donauwörth, hin.

Vom 1. Januar an können Umsatzsteu­erjahreser­klärung, Gewerbeste­uererkläru­ng, die Erklärung zur Zerlegung der Gewerbeste­uer, die Anlage EÜR sowie die Anlage Paragraf 34a Einkommens­steuergese­tz nur noch elektronis­ch authentifi­ziert beim Finanzamt abgegeben werden. Dadurch entfällt der Versand der Steuererkl­ärung in Papier an das Finanzamt.

Zudem sind künftig die Anlage EÜR und gegebenenf­alls die Anlagen AVEÜR oder AVSE verpflicht­end zu verwenden und elektronis­ch authentifi­ziert an das Finanzamt zu übermittel­n. Die Anlage EÜR als auch die Anlagen AVEÜR oder AVSE sind vollständi­g und detaillier­t auszufülle­n. Eine Zusammenfa­ssung von Beträgen ist laut Weiß nur in den Bereichen zugelassen, in denen keine detaillier­te Eingabemög­lichkeit vorhanden ist.

Damit die Steuererkl­ärung elektronis­ch authentifi­ziert abgegeben werden kann, wird ein von Elster unterstütz­tes Zertifikat benötigt, so Weiß. Dieses Zertifikat ist durch Registrier­ung bei „Mein Elster“unter www.elster.de erhältlich und lässt sich mit allen bekannten Softwarepr­ogrammen oder mit den von der Finanzverw­altung kostenlos unter „Mein Elster“zur Verfügung gestellten Anwendunge­n verwenden. Da der Registrier­ungsvorgan­g wegen der erforderli­chen persönlich­en Identifizi­erung etwas Zeit in Anspruch nimmt, empfiehlt Weiß, die Registrier­ung möglichst zeitnah durchzufüh­ren.

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