Neue Regeln bei der Steuer
Finanzamt: Was ab 2018 zu beachten ist
Landkreis Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2017 (ab 1. Januar 2018) für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Gewinnermittlungen neue Regeln. Darauf weist Konrad Weiß, Leiter des Finanzamtes Nördlingen mit Außenstelle Donauwörth, hin.
Vom 1. Januar an können Umsatzsteuerjahreserklärung, Gewerbesteuererklärung, die Erklärung zur Zerlegung der Gewerbesteuer, die Anlage EÜR sowie die Anlage Paragraf 34a Einkommenssteuergesetz nur noch elektronisch authentifiziert beim Finanzamt abgegeben werden. Dadurch entfällt der Versand der Steuererklärung in Papier an das Finanzamt.
Zudem sind künftig die Anlage EÜR und gegebenenfalls die Anlagen AVEÜR oder AVSE verpflichtend zu verwenden und elektronisch authentifiziert an das Finanzamt zu übermitteln. Die Anlage EÜR als auch die Anlagen AVEÜR oder AVSE sind vollständig und detailliert auszufüllen. Eine Zusammenfassung von Beträgen ist laut Weiß nur in den Bereichen zugelassen, in denen keine detaillierte Eingabemöglichkeit vorhanden ist.
Damit die Steuererklärung elektronisch authentifiziert abgegeben werden kann, wird ein von Elster unterstütztes Zertifikat benötigt, so Weiß. Dieses Zertifikat ist durch Registrierung bei „Mein Elster“unter www.elster.de erhältlich und lässt sich mit allen bekannten Softwareprogrammen oder mit den von der Finanzverwaltung kostenlos unter „Mein Elster“zur Verfügung gestellten Anwendungen verwenden. Da der Registrierungsvorgang wegen der erforderlichen persönlichen Identifizierung etwas Zeit in Anspruch nimmt, empfiehlt Weiß, die Registrierung möglichst zeitnah durchzuführen.