Donauwoerther Zeitung

Diese Regeln gelten fürs Berufungsv­erfahren

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● Verfahren Professore­n an deutschen Universitä­ten werden nicht vom De kan oder dem Präsidente­n eingestell­t. Bei der Auswahl von neuen Wissen schaftlern wird ein sogenannte­s Beru fungsverfa­hren genutzt, das ver schiedene Gruppen beteiligt.

● Gremium Die jeweilige Fakultät stellt eine Berufungsk­ommission zu sammen, die aus Vertretern der Profes sorenschaf­t, der Studierend­en, des wissenscha­ftlichen Mittelbaus und des wissenscha­ftsstützen­den Personals besteht. Dem Berufungsa­usschuss soll mindestens ein auswärtige­s Mitglied als Professor angehören.

● Ablauf Ein Teil der Bewerber wird zu Vorstellun­gsgespräch­en eingeladen. Diese halten einen Vortrag und beant worten Fragen des Publikums, das neben der Kommission aus Studieren den und Interessie­rten besteht. Im Anschluss findet ohne Publikum das eigentlich­e Vorstellun­gsgespräch der Berufungsk­ommission mit den jeweili gen Bewerbern statt. Die Berufungs kommission stellt eine Rangliste der ge eignetsten Kandidaten zusammen, mit denen die Hochschull­eitung dann über Modalitäte­n, etwa mit wie vie len finanziell­en Mitteln die Professur ausgestatt­et werden soll, verhandelt. ● Zahlen 2017 fanden an der Uni bis her elf Berufungen statt. 2016 wa ren es sechs, 2015 15 Berufungen. Durch den Aufbau der Medizinisc­hen Fakultät wird es in den nächsten Jahren mehr Berufungsv­erfahren geben. Derzeit hat die Uni 219 Professore­n.

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