Diese Regeln gelten fürs Berufungsverfahren
● Verfahren Professoren an deutschen Universitäten werden nicht vom De kan oder dem Präsidenten eingestellt. Bei der Auswahl von neuen Wissen schaftlern wird ein sogenanntes Beru fungsverfahren genutzt, das ver schiedene Gruppen beteiligt.
● Gremium Die jeweilige Fakultät stellt eine Berufungskommission zu sammen, die aus Vertretern der Profes sorenschaft, der Studierenden, des wissenschaftlichen Mittelbaus und des wissenschaftsstützenden Personals besteht. Dem Berufungsausschuss soll mindestens ein auswärtiges Mitglied als Professor angehören.
● Ablauf Ein Teil der Bewerber wird zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Diese halten einen Vortrag und beant worten Fragen des Publikums, das neben der Kommission aus Studieren den und Interessierten besteht. Im Anschluss findet ohne Publikum das eigentliche Vorstellungsgespräch der Berufungskommission mit den jeweili gen Bewerbern statt. Die Berufungs kommission stellt eine Rangliste der ge eignetsten Kandidaten zusammen, mit denen die Hochschulleitung dann über Modalitäten, etwa mit wie vie len finanziellen Mitteln die Professur ausgestattet werden soll, verhandelt. ● Zahlen 2017 fanden an der Uni bis her elf Berufungen statt. 2016 wa ren es sechs, 2015 15 Berufungen. Durch den Aufbau der Medizinischen Fakultät wird es in den nächsten Jahren mehr Berufungsverfahren geben. Derzeit hat die Uni 219 Professoren.