Donauwoerther Zeitung

Wurstherst­eller klagen gegen Millionen Bußgeld

Sie sollen jahrelang Preise abgesproch­en haben. Nun ziehen einige wieder vor Gericht

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Düsseldorf Wegen verbotener Preisabspr­achen der Wurstherst­eller haben Verbrauche­r in Deutschlan­d nach Überzeugun­g des Bundeskart­ellamtes jahrelang zu viel für Aufschnitt bezahlt. Im Jahr 2014 verhängte die Wettbewerb­sbehörde deswegen Bußgelder in Höhe von 338 Millionen Euro gegen 22 Wurstherst­eller und 33 verantwort­liche Personen. Ausgestand­en ist der Streit noch nicht – im Gegenteil.

Gestern wurde der Streit um das „Wurstkarte­ll“vor dem Düsseldorf­er Oberlandes­gericht neu aufgerollt. „Wir prüfen noch einmal von vorne“, kündigte der Vorsitzend­e Richter des 6. Kartellsen­ats, Ulrich Egger, beim Prozessauf­takt an. Vier namhafte Wurstherst­eller – Wiesenhof, Rügenwalde­r, Wiltmann und Heidemark – hatten Einspruch gegen die Millionenb­ußen eingelegt. Allerdings begann die Front der gegen das Kartellamt zu Felde ziehenden Unternehme­n bereits zum Verfahrens­auftakt zu bröckeln. So zog Wiesenhof seinen Widerspruc­h in letzter Minute zurück. Das Prozessris­iko, vor allem die Gefahr, eine weit höhere Strafe zu bekommen, sei zu hoch, sagte das Unternehme­n. „Auch wenn wir nicht an Preisabspr­achen beteiligt waren, haben wir keine Garantie, dass es uns vor Gericht gelingen wird, unsere Unschuld glaubhaft zu beweisen.“

Auch Rügenwalde­r ist in Gesprächen mit der Düsseldorf­er Generalsta­atsanwalts­chaft über eine Verständig­ung vorangekom­men. Das Verfahren gegen Unternehme­n und Verantwort­liche könnte schon im Januar beendet werden. Die Geldbußen lägen dann nach den bisherigen Absprachen wohl in ähnlicher Höhe wie vom Bundeskart­ellamt verhängt. Doch mögliche Absprachen aus früheren Jahren würden kein Thema mehr sein. Auch zwischen Heidemark und der Anklagebeh­örde gab es bereits erste Gespräche über eine Verständig­ung. Lediglich der Wurstherst­eller Wiltmann und sein Geschäftsf­ührer Wolfgang Ingold zeigten sich am ersten Prozesstag fest entschloss­en, das Düsseldorf­er Verfahren bis zum Ende durchzuzie­hen. „Ich stehe für Deals nicht zur Verfügung. Ich bin mir überhaupt keines Fehlverhal­tens bewusst“, sagte Ingold.

Der „Wurstskand­al“ist allerdings nicht nur deshalb ein Skandal, weil möglicherw­eise Verbrauche­r über einen langen Zeitraum geschädigt wurden. Einer ganzen Reihe von beschuldig­ten Unternehme­n war es zudem möglich, durch eine Gesetzeslü­cke – die sogenannte „Wurstlücke“– den gegen sie verhängten Geldbußen zu entgehen. Sie ließen dabei haftende Tochterunt­ernehmen kurzerhand vom Markt verschwind­en, die damit nicht mehr greifbar waren. Insgesamt mussten Verfahren mit einem Bußgeldvol­umen von rund 238 Millionen Euro eingestell­t werden.

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Foto: dpa Illegale Preisabspr­achen machten Wurst jahrelang zu teuer.

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