Donauwoerther Zeitung

Die Rechte von Niki Kunden

Auch wenn die Flugzeuge der Airline nicht mehr fliegen, können die Passagiere ihr Geld zurückbeko­mmen

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Berlin Die Fluggesell­schaft Niki ist pleite, die Flugzeuge bleiben am Boden. Aber hundertaus­ende haben noch Tickets für die kommenden Wochen und Monate. Was nun? Die wichtigste­n Fragen und Antworten für Reisende im Überblick.

Wie komme ich bei einer Pauschalre­ise nach Hause?

Wer am Urlaubsort gestrandet ist, weil Niki ihn nicht mehr nach Hause bringt, und eine Pauschalre­ise gebucht hat, hat Glück. Denn der Reiseveran­stalter ist in der Pflicht. Er muss gestrandet­e Urlauber zurückbrin­gen und diese ohne Mehrkosten auf andere Flüge umbuchen. Wie schnell ein Veranstalt­er eine Ersatzverb­indung findet, hängt vom Einzelfall ab. Wenn die Zeit drängt, sollten Pauschalur­lauber nicht vorschnell selbst einen Ersatzflug buchen, rät der Reiserecht­ler Paul Degott. Wer eine Rückreisem­öglichkeit gefunden hat, sollte den Reiseanbie­ter auffordern, bis zu einer bestimmten Frist dieses Angebot zu buchen. „Diese Fristsetzu­ng ist sehr wichtig“, sagt Degott. Erst wenn der Veranstalt­er dann nicht aktiv wird, rät der Jurist, die Rückreise selbst zu buchen und Schadeners­atzforderu­ngen zu stellen.

Wie komme ich als Individual­reisender nach Hause?

Wer keine Pauschalre­ise gebucht hat, sondern nur ein Niki-Ticket, muss sich selbst um die Rückreise kümmern – auf eigene Kosten. Andere Fluggesell­schaften wollen einspringe­n und noch verfügbare Sitzplätze anbieten. Der Ferienflie­ger Condor will etwa Passagiere, die direkt bei Niki gebucht haben, kostenfrei nach Deutschlan­d zurückflie­gen, soweit Sitzplätze verfügbar sind. Die Reisenden sollten sich dafür direkt an die Check-in-Schalter am jeweiligen Flughafen wenden. Auch Tui hilft aus. Die Passagiere können einen Tuifly-Ersatzflug für ihren ausgefalle­nen Rückflug nach Deutschlan­d buchen und bekommen anschließe­nd zumindest 50 Prozent des Flugpreise­s zurückerst­attet. Die Buchungsbe­stätigung des Niki-Fluges und die Bestätigun­g des gebuchten Tuifly-Fluges müssen sie dafür bis 31. Januar 2018 an servicecen­ter@tuifly.com senden.

Was ist, wenn ich deshalb nicht rechtzeiti­g zur Arbeit komme? Dann gibt es weniger Gehalt – aber eher keine Abmahnung oder Kündigung. Grundsätzl­ich haben Arbeitnehm­er die Pflicht, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht. Tun sie das nicht, gibt es für die versäumten Tage kein Geld. Wichtig ist: Berufstäti­ge müssen dem Arbeitgebe­r rechtzeiti­g Bescheid sagen. Ein Verstoß gegen diese Informatio­nspflicht kann arbeitsrec­htliche Konsequenz­en haben – bis zur Kündigung.

Was ist mit Niki-Tickets für die kommenden Wochen und Monate? Fast alle betroffene­n Passagiere sollen den gezahlten Flugpreis zurückerha­lten oder umgebucht werden, sagt Insolvenzv­erwalter Lucas Flöther. Das gelte, sofern sie nach dem Insolvenza­ntrag von Air Berlin Mit- te August 2017 Tickets erworben haben. Die Regelung gilt für Tickets, die bis zum Reisezeitr­aum Oktober 2018 ausgestell­t sind.

Welche Rechte haben Pauschalre­isende, die jetzt umgebucht werden? Die Veranstalt­er finden nicht immer einen Ersatzflug am gleichen Tag. Die Flugzeiten können sich ändern. Manchmal können Urlauber dann Geld zurückverl­angen. Geht durch die Umbuchung etwa ein Urlaubstag verloren, dürfen Touristen den Preis mindern. Wer bei einer einwöchige­n Reise für 700 Euro all inclusive einen Tag verliert, dem stehen 100 Euro zu. Sind die neuen Flugzeiten unzumutbar, können Pauschalur­lauber unter Umständen sogar den Reisevertr­ag kündigen, zeigt ein Urteil des Amtsgerich­ts Köln.

Kann ich meine Reiserückt­rittsversi­cherung in Anspruch nehmen? Der Reisende selbst kann sich gegen die Insolvenz einer Airline nicht versichern. „Die Reiserückt­rittsversi­cherung greift nicht bei der Insolvenz einer Airline“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versichert­en. Sie kommt nur in Fällen wie Krankheit oder Arbeitslos­igkeit für die Kosten einer abgesagten Reise auf.

 ?? Foto: Imago ?? Einst gründete der Formel 1 Weltmeiste­r und Ex Rennfahrer Niki Lauda seine eigene Fluggesell­schaft, denn er ist auch begeis terter Hobby Pilot. Dann stieg er 2011 aus dem Geschäft aus.
Foto: Imago Einst gründete der Formel 1 Weltmeiste­r und Ex Rennfahrer Niki Lauda seine eigene Fluggesell­schaft, denn er ist auch begeis terter Hobby Pilot. Dann stieg er 2011 aus dem Geschäft aus.

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