Donauwoerther Zeitung

Darf man Freunde im Hotel empfangen?

Ein Fachmann aus der Branche hat eine klare Antwort

- VON CHRISTINA HELLER hhc@augsburger allgemeine.de

Stellen Sie sich vor, Sie besuchen eine gute Freundin in der Stadt, in der sie lebt, und machen einen Stadtrundg­ang. Danach soll es noch zum Abendessen gehen. Doch dazwischen wollen Sie sich kurz frisch machen, einmal kurz die Haare kämmen und einen Schluck trinken. Sie beschließe­n, in Ihr Hotelzimme­r zu gehen. Das liegt zentraler als die Wohnung der Freundin. Aber darf man in so einem Fall seine Freundin eigentlich mit aufs Zimmer nehmen? Wenn man sich so einfach durch die Hotel-Lobby schleicht, bekommt man jedenfalls leicht ein schlechtes Gewissen, schließlic­h zahlt man selbst dafür, die Räume zu nutzen, und die Freundin nicht.

Gerhard Engelmann leitet beim bayerische­n Hotel- und Gaststätte­nverband nicht das Problem, urteilt er. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vielleicht kurz an der Rezeption Bescheid sagen, dass ein Gast dabei ist.

Bedenklich wird es, wenn man jemand anderen bei sich im Zimmer übernachte­n lässt: „Sie haben ja die Leistung gebucht und auch bezahlt. Wenn jemand ohne Bezahlung in dem Zimmer schläft, dann grenzt das an Betrug“, sagt Engelmann. Deshalb: Wer Gäste über Nacht dabehält, muss sie zum einen anmelden und zum anderen für sie bezahlen.

Christina Heller ist Wirt schaftsred­akteurin unse rer Zeitung. Sie beantworte­t einmal in der Woche Fra gen des Alltags.

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Foto: dpa Für Besuch im Hotelzimme­r gibt es klare Regeln.
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