Donauwoerther Zeitung

Tempo 30 vor Kindergärt­en

Zwei der vier Einrichtun­gen im Harburger Stadtgebie­t liegen direkt an der Kreisstraß­e. Eine neue Verordnung vereinfach­t ein Limit. Was die Stadträte außerdem entschiede­n haben

- VON FABIAN KLUGE

Harburg Es gibt vier Kindergärt­en und -tagesstätt­en in Harburg mit seinen Stadtteile­n. Zum Teil liegen die Einrichtun­gen an viel befahrenen Straßen – ein Thema, das sowohl Elternbeir­äte als auch Bürger immer wieder beschäftig­t. Doch bis vor Kurzem sah die Straßenver­kehrsordnu­ng eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung nur dort vor, wo eine Gefahrenla­ge besteht oder ein Unfallschw­erpunkt vorliegt. Beides war an den vier Einrichtun­gen nicht gegeben.

Dank einer neuen Verordnung ist es nun aber einfacher, an Kreisoder Vorfahrtss­traßen eine Tempo30-Zone zu errichten. Deshalb beschäftig­ten sich nun die Harburger mit dem Thema. Die Kindertage­sstätte in Harburg und der Kindergart­en in Heroldinge­n liegen direkt an einer Kreisstraß­e. Das Landratsam­t hat bereits signalisie­rt, eine Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung zu erlassen.

In Ebermergen liegt der Eingang rund 30 Meter abseits der Vorfahrtss­traße, dennoch gibt es auch hier Überlegung­en, einen Teil der Meiergasse zu beschränke­n. Der Kindergart­en in Großsorhei­m hat seinen Eingang an einer Seitenstra­ße. Hier soll im Bereich des Harburger Wegs Tempo 30 gelten.

Bürgermeis­ter Wolfgang Kilian hielt die Überlegung­en für eine gute Idee: „Wenn wir die Thematik angehen, sollten wir alle vier Einrichtun­gen gleich behandeln. Meine Empfehlung ist: Wir bringen die Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung auf 30 Stundenkil­ometer heute auf den Weg und klären dann die Regularien, in welchem Bereich diese genau gilt.“In der Straßenver­kehrsordnu­ng ist vorgeschri­eben, dass eine solche Tempo-30-Zone maximal 300 Meter lang sein darf.

Über die Maßnahme an sich waren sich die Stadträte größtentei­ls einig. Diskussion­sbedarf gab es allerdings, ob man die Geschwindi­gkeit nur während der Öffnungsze­iten der Einrichtun­gen herabsetze­n solle oder komplett.

Während Elisabeth Trüdinger (CSU) und Bürgermeis­ter Kilian für eine dauerhafte Lösung plädierten, weil in dem Bereich auch Kinder seien, wenn die Einrichtun­gen geStadträt­e schlossen sind, wollte Claudia Müller (SPD) die Geschwindi­gkeitsbegr­enzung an die Öffnungsze­iten anpassen. Stadtrat Axel Wiedenmann (PWG-BG-FW) hatte eine ganz andere Meinung: „Für mich ist Tempo 30 vor den Kindergärt­en in Großsorhei­m und Ebermergen nicht zwingend nötig, weil diese abseits liegen.“

Kilian ließ deshalb über jede der vier Einrichtun­gen einzeln abstimmen: Während ein Herabsetze­n der Geschwindi­gkeit in Harburg und Heroldinge­n einstimmig beschlosse­n wurde, endeten die Ergebnisse für die Kindergärt­en in Ebermergen und Großsorhei­m jeweils 16:4 für eine Tempo-30-Zone. Außerdem stimmten die Stadträte mit 14:6 gegen eine zeitliche Begrenzung.

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Foto: Wolfgang Widemann Vorsicht Kinder! Auf den Straßen, die an Kindergärt­en vorbeiführ­en, soll im Stadtgebie­t Harburg künftig Tempo 30 gelten – wie hier vor der Kindertage­sstätte in der Münd linger Straße in Harburg.

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