Mit Fäusten und Füßen gegen die Polizei
Zwei alkoholisierte 19-Jährige aus dem Kreis Aichach-Friedberg greifen beim Faschingsumzug in Bäumenheim Beamte an
Bäumenheim/Aichach „Unübersichtlich und ein Gewaltpotenzial, das seinesgleichen sucht“– so beschrieb vor dem Aichacher Jugendgericht ein Polizist die Zustände beim Faschingsumzug in Bäumenheim. Mittendrin mischten zwei 19-Jährige aus dem nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg mit. Die beiden Auszubildenden griffen Polizisten an und beleidigten sie. Wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung mussten sich die beiden am Amtsgericht Aichach vor Jugendrichterin Eva-Maria Grosse verantworten.
Diese erlebte zwei ziemlich geknickte 19-Jährige, die mit gesenkten Köpfen auf der Anklagebank saßen und sich mehrfach entschuldigten. Es sei eine komplett unnötige Aktion gewesen, gaben beide zu. „Es war nur wegen dem Alkohol“, begründeten sie ihre Ausraster. Beide hatten rund 1,8 Promille.
Was genau passiert war, wussten die jungen Männer nur noch bruchstückhaft. Umso besser konnten sich die Polizeibeamten erinnern. Er habe gerade einen Umzugswagen kontrollieren wollen, als einer der beiden Angeklagten auf ihn zugekommen und „verbal aggressiv“gewesen sei, sagte ein 36-jähriger Polizist aus. Mehrfach habe er den Angeklagten im Verlauf der Diskussion des Platzes verwiesen. Aber „er war überhaupt nicht einsichtig“. Statt den Platz zu verlassen, ging der Auszubildende ein paar Meter weiter, wo ein anderer Beamter gerade in eine Rangelei verwickelt war.
Der 36-Jährige sah, wie der Angeklagte versuchte, einen Kollegen mit der Faust zu schlagen. Zusammen mit einem anderen Beamten schaffte es der 36-Jährige, den Angeklagten wegzuziehen. Er berichtete, wie der 19-Jährige „völlig unkontrolliert mit seinen Füßen zu treten anfing“. Der 36-Jährige wurde am Oberschenkel getroffen und musste sich von dem Angeklagten als „Kasper“beleidigen lassen. Genau wie sein Kollege berichtete auch der 36-Jährige, dass sich der 19-Jährige nach Kräften gegen die Festnahme wehrte.
Der Beamte, den der Angeklagte zu schlagen versuchte, bekam dank seiner Schutzweste davon nichts mit. Kollegen hätten ihm erzählt, dass eine Person hinter ihm aktiv auf ihn eingeschlagen habe, sagte er vor Gericht aus. Dafür hatte er jedoch beobachtet, wie der zweite Angeklagte mit einem Ordner in Streit geriet. Der Polizeibeamte: „Er holte aus und stieß den Ordner mit voller Wucht gegen das Rad des fahrenden Wagens.“Er erteilte dem 19-Jährigen einen Platzverweis und zeigte ihm „durch ordentliches Schubsen die Richtung“.
Wenig später stand der zweite Angeklagte schon wieder vor ihm. Diesmal versuchte er mit aller Kraft, zu dem festgenommenen 19-Jährigen zu kommen. Kollegen, darunter der Einsatzleiter, versuchten, ihn wegzuschieben. Plötzlich habe der zweite Angeklagte heftig gegen die Innenseite seines Oberschenkels getreten, so der Einsatzleiter. „Ein paar Zentimeter weiter und zentriert wäre es für mich anders abgelaufen.“So hatte er mehrere Tage „nur“Druckschmerzen.
Der Eindruck von Jugendgerichtshelfer Wolfgang Nuspl war, dass beiden Angeklagten der Vorfall nahegegangen war. Er sprach sich folglich auch für eine Geldauflage oder Hilfsdienste im unteren Bereich aus.
Staatsanwalt Christian Peikert sah das ähnlich. Er plädierte wegen Beleidigung, versuchter Körperverletzung und Widerstands gegen die Beamten für Geldstrafen von 750 beziehungsweise 500 Euro. Dem schloss sich die Jugendrichterin an. Ein Tritt gegen einen Polizisten sei harter Tobak, hielt Grosse den Angeklagten vor. Nicht alle Beamte nahmen die Entschuldigung der beiden an. Er höre das so oft und glaube es den Leuten inzwischen nicht mehr, sagte einer der Beamten.