Wie das Rauchverbot in Deutschland geregelt ist
● Das Bundesnichtraucherschutz gesetz vom Juli 2007 verbietet das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen des Bundes. Auch im öffentlichen Personenverkehr sowie an Bahnhöfen ist das Rauchen nicht gestattet.
● Der Bund überließ es allerdings den Ländern zu entscheiden, ob sie auch Kneipen zu raucherfreien Zonen erklä ren wollen. Viele setzten dabei zu nächst auf Freiwilligkeit. Als das nicht funktionierte, wurden die Vorgaben strenger. Viele Kneipen fanden darauf hin kreative Lösungen – etwa, in dem sie Raucherklubs gründeten. Wer rein wollte, musste eine Klubmit gliedschaft unterschreiben. Auch die sogenannten Helmut Partys waren ein Versuch, Rauchverbote zu umge hen. Dabei organisierten Kneipen als privat deklarierte Veranstaltungen, benannt nach dem verstorbenen Alt bundeskanzler Helmut Schmidt. Zu gang dazu hatte jedoch jeder.
● Heute haben Bayern (absolutes Rauchverbot in Kneipen seit 2010), das Saarland (seit Ende 2011) und Nordrhein Westfalen (seit 2013) die strengsten Rauchverbots Gesetze in Gaststätten.
● In Niedersachsen, Bremen und Ba den Württemberg wiederum gibt es weitgehende Ausnahmen: In Knei pen, die kleiner als 75 Quadratme ter sind und die kein Essen servieren, darf weiter geraucht werden. Größe re Einrichtungen können spezielle Rau cherräume einrichten. (dpa)