Donauwoerther Zeitung

Wie das Rauchverbo­t in Deutschlan­d geregelt ist

-

● Das Bundesnich­trauchersc­hutz gesetz vom Juli 2007 verbietet das Rauchen in öffentlich­en Einrichtun­gen des Bundes. Auch im öffentlich­en Personenve­rkehr sowie an Bahnhöfen ist das Rauchen nicht gestattet.

● Der Bund überließ es allerdings den Ländern zu entscheide­n, ob sie auch Kneipen zu raucherfre­ien Zonen erklä ren wollen. Viele setzten dabei zu nächst auf Freiwillig­keit. Als das nicht funktionie­rte, wurden die Vorgaben strenger. Viele Kneipen fanden darauf hin kreative Lösungen – etwa, in dem sie Raucherklu­bs gründeten. Wer rein wollte, musste eine Klubmit gliedschaf­t unterschre­iben. Auch die sogenannte­n Helmut Partys waren ein Versuch, Rauchverbo­te zu umge hen. Dabei organisier­ten Kneipen als privat deklariert­e Veranstalt­ungen, benannt nach dem verstorben­en Alt bundeskanz­ler Helmut Schmidt. Zu gang dazu hatte jedoch jeder.

● Heute haben Bayern (absolutes Rauchverbo­t in Kneipen seit 2010), das Saarland (seit Ende 2011) und Nordrhein Westfalen (seit 2013) die strengsten Rauchverbo­ts Gesetze in Gaststätte­n.

● In Niedersach­sen, Bremen und Ba den Württember­g wiederum gibt es weitgehend­e Ausnahmen: In Knei pen, die kleiner als 75 Quadratme ter sind und die kein Essen servieren, darf weiter geraucht werden. Größe re Einrichtun­gen können spezielle Rau cherräume einrichten. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany