Veterinäramt: Hof wird weiter kontrolliert
Tierschutz Das Landratsamt erklärt die Situation in Oettingen und verweist auf die Gesetzeslage
Oettingen Mit dem Bekanntwerden der Probleme eines Bauernhofs im Großraum Oettingen (wir berichteten) ist das Veterinäramt des Landratsamtes Donau-Ries im Laufe des vergangenen Jahres tätig geworden und hat die jeweils notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Tierhaltung getroffen. Der Tierhalter soll in der Vergangenheit alle Anordnungen zur Verbesserung seiner Tierhaltung umgesetzt haben. Dies habe im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Kontrollen durch das Veterinäramt festgestellt werden können. Die jüngste Kontrolle erfolgte am 28. Dezember des vergangenen Jahres, wie das Landratsamt jetzt in einer Pressemitteilung schreibt.
Die Amtstierärzte seien sich ihrer Aufgabe und Verantwortung bewusst. Sie könnten sich aber nur im Rahmen der einschlägigen Rechtsnormen bewegen und haben, sobald die Mindestanforderungen erfüllt sind, keine besonderen Handlungsmöglichkeiten mehr. Dabei spielt es nach Angaben des Landratsamts keine Rolle, ob sich die Situation zur eigenen persönlichen Zufriedenheit entwickelt hat oder ob lediglich „tragbare“Zustände geschaffen wurden, die ein behördliches Einschreiten nicht mehr erlauben. In die Beurteilung der Tierhaltung dürfen allerdings auch nicht Zustände im Anwesen einfließen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tierhaltung stehen, heißt es in dem Schreiben der Kreisbehörde weiter.
Oberstes Ziel sei es für das Veterinäramt, eine tierschutzgerechte Tierhaltung zu schaffen und dauerhaft zu erhalten. Dies umzusetzen, ist laut Pressemitteilung mit den vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Werkzeugen oftmals nicht einfach.
Ideale Zustände können mit den Mitteln der tierschutzrechtlichen Bestimmungen leider nicht durchgesetzt werden. Vonseiten des Veterinäramtes des Landratsamtes Donau-Ries wird es auch künftig engmaschige Kontrollen und Nachkontrollen geben und es werden alle zur Verfügung stehenden Mittel genutzt, um das gewünschte Ziel zu erreichen.
Halter soll Anordnungen nachgekommen sein