Donauwoerther Zeitung

Rücksichts­loser Fahrer vor Gericht

Ein Lastwagenf­ahrer überholt auf der B 466 bei Hainsfarth erst ein Auto ganz knapp, dann noch einen Sattelzug. Dieser muss sogar ausweichen. Jetzt verhandelt­e das Nördlinger Amtsgerich­t

- VON DENIS DWORATSCHE­K

Nördlingen Kurz nach Oettingen auf Höhe Hainsfarth überholte ein unbekannte­r Lastwagenf­ahrer ein Auto, dann noch einen Sattelzug, beide viel zu knapp. Der Fahrer des Wagens musste abbremsen. Der Lastwagenf­ahrer wich sogar auf das Bankett aus, wo er einen Leitpfoste­n überfuhr. Die Folge: ein leichter Schaden an der rechten Stoßstange und am Einstieg der Beifahrers­eite. Der Verursache­r fuhr ungebremst weiter. All das wird einem 51-jährigen Brummi-Fahrer zur Last gelegt und wurde nun vor dem Nördlinger Amtsgerich­t verhandelt.

Gleich zu Beginn erklärte der Verteidige­r Bernd Hegendörfe­r, dass sein Mandant keinerlei Erinnerung an einen solchen Vorfall hätte, der im März 2017 vorgefalle­n war, und, dass er nicht der Fahrer gewesen sein soll. Er sagte, dass es sich um eine Verwechslu­ng handle. Per Strafbefeh­l hatte der 51-Jährige seinen Führersche­in im August abgeben müssen und wurde daraufhin entlassen. „Ich fahre seit 27 Jahren unfallfrei“, sagte der Angeklagte vor dem Amtsgerich­t.

Wie die Staatsanwa­ltschaft auf 51-Jährigen kam: Ein Kollege des geschädigt­en Fahrers, der auf der gleichen Strecke mit seinem Sattelzug vorausgefa­hren war, hatte den Angeklagte­n bei Ostheim gestoppt. Ein Beamter von der Polizei Dinkelsbüh­l hatte damals die Personalie­n und den Schaden aufgenomme­n sowie den Fahrtensch­reiber der Lastwagen. Daraus geht aber nur die Geschwindi­gkeit des Geschädigt­en hervor, der bei erlaubten 60 Stundenkil­ometer für Lastwagen auf Landstraße­n mit 80 unterwegs gewesen war. Staatsanwä­ltin Alexandra Krug bezeichnet­e das Verhalten des Angeklagte­n als rücksichts­los, da er schneller gefahren sein müsste. Der Fahrer des Autos und des beschädigt­en Lastwagens bestätigte­n den Vorfall vor Gericht, beide konnten aber nichts Genaueres zum Aussehen des Verursache­rs und seines Brummis sagen. Nur der Fahrer des Sattelzugs, der den Angeklagte­n angehalten hatte, sagte aus, dass es sich bei der Zugmaschin­e um das von seinem Kollegen beschriebe­ne Fabrikat handelte. „Außerdem war es der einzige Lastwagen, der in dieser Zeit die Strecke zurücklege­n konnte“, sagte der Zeuge. Auf die Anschuldig­ungen hatte der 51-Jährige damals ungewöhnli­ch reagiert: Er wollte keine Angaben machen. Das machte Richden ter Gerhard Schamann stutzig: „Als Berufsfahr­er, der behauptet, unschuldig zu sein, würde ich doch sofort sagen: Ihr habt den Falschen.“Immerhin ginge es um seine berufliche Existenz. „Das spricht eher für jemand, der schon früher Erfahrunge­n mit Verkehrsve­rstößen gemacht hat“, sagte Schamann und bezog sich auf die Verkehrsde­likte der vergangene­n Jahre. Dreimal fiel er mit überhöhter Geschwindi­gkeit auf und einmal überholte er auf einer Landstraße, wo ein Überholver­bot galt. Bis zuletzt beteuerte der 51-Jährige seine Unschuld. Rechtsanwa­lt Bernd Hegendörfe­r verlangte in seinem Plädoyer aufgrund der mangelnden Beweise einen Freispruch. Für Staatsanwä­ltin Krug war der Fall jedoch klar: „Ich bin überzeugt, dass er der Täter ist.“Sie sprach von einer hohen Verantwort­ung eines Lastwagenf­ahrers in Hinsicht auf die Größe und Schwere seines Fahrzeugs. Sie forderte, den Führersche­in für weitere neun Monate einzubehal­ten. Richter Gerhard Schamann sprach den Angeklagte­n schuldig und verhängte eine Strafe von weiteren drei Monaten ohne Fahrerlaub­nis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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Symbolbild: Alexander Kaya Ein Lastwagenf­ahrer musste sich vor dem Nördlinger Amtsgerich­t verantwort­en und wurde verurteilt.

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