Rücksichtsloser Fahrer vor Gericht
Ein Lastwagenfahrer überholt auf der B 466 bei Hainsfarth erst ein Auto ganz knapp, dann noch einen Sattelzug. Dieser muss sogar ausweichen. Jetzt verhandelte das Nördlinger Amtsgericht
Nördlingen Kurz nach Oettingen auf Höhe Hainsfarth überholte ein unbekannter Lastwagenfahrer ein Auto, dann noch einen Sattelzug, beide viel zu knapp. Der Fahrer des Wagens musste abbremsen. Der Lastwagenfahrer wich sogar auf das Bankett aus, wo er einen Leitpfosten überfuhr. Die Folge: ein leichter Schaden an der rechten Stoßstange und am Einstieg der Beifahrerseite. Der Verursacher fuhr ungebremst weiter. All das wird einem 51-jährigen Brummi-Fahrer zur Last gelegt und wurde nun vor dem Nördlinger Amtsgericht verhandelt.
Gleich zu Beginn erklärte der Verteidiger Bernd Hegendörfer, dass sein Mandant keinerlei Erinnerung an einen solchen Vorfall hätte, der im März 2017 vorgefallen war, und, dass er nicht der Fahrer gewesen sein soll. Er sagte, dass es sich um eine Verwechslung handle. Per Strafbefehl hatte der 51-Jährige seinen Führerschein im August abgeben müssen und wurde daraufhin entlassen. „Ich fahre seit 27 Jahren unfallfrei“, sagte der Angeklagte vor dem Amtsgericht.
Wie die Staatsanwaltschaft auf 51-Jährigen kam: Ein Kollege des geschädigten Fahrers, der auf der gleichen Strecke mit seinem Sattelzug vorausgefahren war, hatte den Angeklagten bei Ostheim gestoppt. Ein Beamter von der Polizei Dinkelsbühl hatte damals die Personalien und den Schaden aufgenommen sowie den Fahrtenschreiber der Lastwagen. Daraus geht aber nur die Geschwindigkeit des Geschädigten hervor, der bei erlaubten 60 Stundenkilometer für Lastwagen auf Landstraßen mit 80 unterwegs gewesen war. Staatsanwältin Alexandra Krug bezeichnete das Verhalten des Angeklagten als rücksichtslos, da er schneller gefahren sein müsste. Der Fahrer des Autos und des beschädigten Lastwagens bestätigten den Vorfall vor Gericht, beide konnten aber nichts Genaueres zum Aussehen des Verursachers und seines Brummis sagen. Nur der Fahrer des Sattelzugs, der den Angeklagten angehalten hatte, sagte aus, dass es sich bei der Zugmaschine um das von seinem Kollegen beschriebene Fabrikat handelte. „Außerdem war es der einzige Lastwagen, der in dieser Zeit die Strecke zurücklegen konnte“, sagte der Zeuge. Auf die Anschuldigungen hatte der 51-Jährige damals ungewöhnlich reagiert: Er wollte keine Angaben machen. Das machte Richden ter Gerhard Schamann stutzig: „Als Berufsfahrer, der behauptet, unschuldig zu sein, würde ich doch sofort sagen: Ihr habt den Falschen.“Immerhin ginge es um seine berufliche Existenz. „Das spricht eher für jemand, der schon früher Erfahrungen mit Verkehrsverstößen gemacht hat“, sagte Schamann und bezog sich auf die Verkehrsdelikte der vergangenen Jahre. Dreimal fiel er mit überhöhter Geschwindigkeit auf und einmal überholte er auf einer Landstraße, wo ein Überholverbot galt. Bis zuletzt beteuerte der 51-Jährige seine Unschuld. Rechtsanwalt Bernd Hegendörfer verlangte in seinem Plädoyer aufgrund der mangelnden Beweise einen Freispruch. Für Staatsanwältin Krug war der Fall jedoch klar: „Ich bin überzeugt, dass er der Täter ist.“Sie sprach von einer hohen Verantwortung eines Lastwagenfahrers in Hinsicht auf die Größe und Schwere seines Fahrzeugs. Sie forderte, den Führerschein für weitere neun Monate einzubehalten. Richter Gerhard Schamann sprach den Angeklagten schuldig und verhängte eine Strafe von weiteren drei Monaten ohne Fahrerlaubnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.