Schäden an Land und Forstwirtschaft untragbar
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Es ist wohl ein Märchen, dass der Biber sich nur zehn bis 15 Meter von seinem Stammgewässer entfernt. In der Praxis sieht das so aus, dass 60 bis 100 Meter keine Hürde darstellen. Wenn an einem Weiher, den der Fischereiverein gepachtet hat, die Mitglieder bei ihren Arbeitseinsätzen ausschließlich damit beschäftigt sind, vom Biber gefällte Bäume aus dem Wasser zu entfernen und den unterhöhlten Uferstreifen wieder instandzusetzen, kann das nicht in Ordnung sein – von den Schäden in der Landund Forstwirtschaft ganz zu schweigen.
Der hinzugezogene Biberberater meinte, dass er hier keinen Schaden sehe. Und wegen der Löcher im Uferbereich müsste man halt ein Schild aufstellen. Auf die Frage, wer das Schild bezahle, meinte er, das sei Sache des Fischereivereins. Ich besuchte 2011 ein Biberseminar, bei dem kein geringerer als der Biberbeauftragte von Südbayern Referent war. Dieser war damals schon der Meinung, dass man wegen der Überzahl an eine Entnahme denken müsse. Außerdem wurden wir über Fang und Abschuss geschult. Dabei wurde uns gesagt, dass der Biber nur an Land, niemals im Wasser beschossen werden darf. Ich weiß nicht, woher Frau Brandner ihre Info über Munition und so weiter erhalten hat. Aber Fakt ist: Es darf nur ein hochwildtaugliches Kaliber zum Abschuss verwendet werden, das jeder Jäger, der Schwarzwild bejagt, besitzt. Des Weiteren sind die Schäden an Land- und Forstwirtschaft durch Fraß und Überschwemmungen nicht mehr tragbar.
Ich bin jedenfalls der Meinung, dass man über diese Thematik gemeinsam nachdenken muss. Denn wenn Leib und Leben in Gefahr sind, muss man auch handeln und sich gegen eine Entnahme nicht quer stellen.
Lorenz Büchele, Ellgau