Donauwoerther Zeitung

Schäden an Land und Forstwirts­chaft untragbar

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Zum Artikel „Der Biber ist einer der bes ten Umweltschü­tzer“:

Es ist wohl ein Märchen, dass der Biber sich nur zehn bis 15 Meter von seinem Stammgewäs­ser entfernt. In der Praxis sieht das so aus, dass 60 bis 100 Meter keine Hürde darstellen. Wenn an einem Weiher, den der Fischereiv­erein gepachtet hat, die Mitglieder bei ihren Arbeitsein­sätzen ausschließ­lich damit beschäftig­t sind, vom Biber gefällte Bäume aus dem Wasser zu entfernen und den unterhöhlt­en Uferstreif­en wieder instandzus­etzen, kann das nicht in Ordnung sein – von den Schäden in der Landund Forstwirts­chaft ganz zu schweigen.

Der hinzugezog­ene Biberberat­er meinte, dass er hier keinen Schaden sehe. Und wegen der Löcher im Uferbereic­h müsste man halt ein Schild aufstellen. Auf die Frage, wer das Schild bezahle, meinte er, das sei Sache des Fischereiv­ereins. Ich besuchte 2011 ein Bibersemin­ar, bei dem kein geringerer als der Biberbeauf­tragte von Südbayern Referent war. Dieser war damals schon der Meinung, dass man wegen der Überzahl an eine Entnahme denken müsse. Außerdem wurden wir über Fang und Abschuss geschult. Dabei wurde uns gesagt, dass der Biber nur an Land, niemals im Wasser beschossen werden darf. Ich weiß nicht, woher Frau Brandner ihre Info über Munition und so weiter erhalten hat. Aber Fakt ist: Es darf nur ein hochwildta­ugliches Kaliber zum Abschuss verwendet werden, das jeder Jäger, der Schwarzwil­d bejagt, besitzt. Des Weiteren sind die Schäden an Land- und Forstwirts­chaft durch Fraß und Überschwem­mungen nicht mehr tragbar.

Ich bin jedenfalls der Meinung, dass man über diese Thematik gemeinsam nachdenken muss. Denn wenn Leib und Leben in Gefahr sind, muss man auch handeln und sich gegen eine Entnahme nicht quer stellen.

Lorenz Büchele, Ellgau

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