Bayern darf auf die Marke Neuschwanstein hoffen
Im Markenstreit um das Schloss Neuschwanstein haben den Freistaat Bayern gestern gute Nachrichten aus Luxemburg erreicht. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Melchior Wathelet, sprach sich dafür aus, die seit Jahren laufende Klage des Bundesverbandes Souvenir-Geschenke-Ehrenpreise zurückzuweisen. Dieser war vor Gericht gezogen, weil sich aus seiner Sicht der Freistaat im Jahr 2011 den Namen des Märchenschlosses zu Unrecht als Marke gesichert hat. Neuschwanstein sei eine geografische Herkunft und keine schützbare Marke, argumentierte der Verband. In erster Instanz war er damit 2016 gescheitert. Die Richter des EuGH werden voraussichtlich in einigen Monaten ihr Urteil fällen. In der Mehrzahl der Fälle folgen sie den Empfehlungen des Generalanwaltes.