Herr Fackler, was wird aus der „Strabs“?
Der Donau-Rieser CSU-Landtagsabgeordnete nimmt Stellung zu einer ungeliebten Satzung. Der Straßenausbau kann teils horrende Kosten für die Anlieger nach sich ziehen
Donauwörth Das Wort alleine klingt erschreckend langatmig – es bedeutet aber oftmals vor allem immense Kosten für Haus- oder Grundbesitzer: Straßenausbaubeitragssatzung, kurz „Strabs“. In der Region ist es seit Jahren ein heiß diskutiertes Thema. Aufgrund der oft unzumutbar hoch erscheinenden Geldforderungen an die Anlieger bei Ausbauarbeiten werden nicht selten längst überfällige Straßensanierungen jahrelang geschoben. Vor Kurzem haben die Freien Wähler eine Initiative zur Abschaffung der Strabs gestartet. Die sprach mit dem Donau-Rieser Landtagsabgeordneten Wolfgang Fackler darüber, was sich künftig ändern könnte oder sollte bei der unpopulären Satzung..
Wenn Aufforderungen zu Straßenausbaubeiträgen im Briefkasten liegen, dann bedeutet das für Hausbesitzer oft Zahlungen, die tausende Euro ausmachen. Wie würden Sie persönlich auf solch ein behördliches Schreiben reagieren?
Fackler: Man ist natürlich über solche Dinge nicht erfreut – da geht es mir wie jedem anderen Bürger auch. Als Hausbesitzer hofft man immer, dass Unvorhergesehenes nicht eintritt und im Fall der Fälle die Rücklagen ausreichen.
Das wird für viele Menschen schwierig sein, etwa für Bürger mit einer schmalen Rente.
Fackler: Das stimmt – und deswegen muss man auch über Wege und Alternativen nachdenken. Und darüber, wie der kommunale Straßenausbau für alle Seiten zukunftsfähig finanziert werden kann. Schließlich ist es eine kommunale Aufgabe.
Aber ist denn angesichts teils horrender Zahlungsaufforderungen die Initiative der Freien Wähler (FW) zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung denn nicht nachvollziehbar? In Tapfheim hatte es jahrelang Diskussionen um die Sanierung zweier Straßen in Brachstadt und Oppertshofen gegeben, weil die Gemeinde den Anliegern die hohen Kosten eben nicht zumuten wollte.
Fackler: Wir hatten das Thema im Oktober 2015 auf der Agenda im Landtag. Damals haben wir zur Besserung der Lage einen Gesetzesvorschlag eingereicht. Dieser sah vor, dass die Kommunen in Zukunft selbst entscheiden sollten, welchen Weg sie wählen: Wiederkehrende Gebühren, die jedermann in der Gemeinde jährlich generell – unabhängig von einem Ausbau – zu entrichten hat. Oder die Beibehaltung der bisherigen Satzung, nach der die jeweiligen Anlieger bei einem Ausbau einzeln zur Zahlung aufgefordert werden. Dieses Gesetz wurde übrigens auch verabschiedet, es ist seit dem 1. April 2016 in Kraft. Im April 2018 wollte der Landtag dann mit allen Parteien die Lage erneut beurteilen – daraus wird nun wohl nichts, weil die Freien Wähler sich von diesem Fahrplan verabschiedet haben und in populistischer Weise vor der sachlichen Debatte ein Volksbegehren initiieren.
Welche Kommune im Landkreis hat sich denn bislang für die wiederkehrenden Gebühren entschieden?
Fackler: Ich weiß von keiner der hiesigen Kommunen, dass sie zu wiederkehrenden Beiträgen übergegangen ist, obwohl eben schon die Möglichkeit dazu bestünde. Es liegt derzeit in der Verantwortung der Kommunen.
Welche Positionen zur Strabs gibt es denn in der Staatsregierung beziehungsweise in der CSU?
Fackler: Es gibt drei Positionen. Die erste ist die der allgemeinen Beibehaltung einer Strabs – das sagt uns übrigens die Stimme des Bayerischen Gemeindetags. Die zweite ist jene, die eine Abschaffung befürwortet – das sagt uns die Emotion. Und die dritte sieht vor, dass allein die Kommunen frei entscheiden können, ob sie eine Beitragssatzung erlassen oder nicht. Abwarten, ob die Initiative der FW angenommen wird oder nicht, das werden wir nicht tun. Das Thema stand ohnehin auf unserer Agenda, es geht uns allerdings um einen realistischen Abwägungsprozess: Welcher Weg ist wie finanzierbar? Was ist zumutbar? Und diejenigen, die sich bisher nicht laut zu Wort melden, erwarten auch eine verlässliche Politik.
Welche Position vertreten Sie – Beibehaltung oder Abschaffung? Fackler: Die Landtagsfraktion wird sich hierzu bald in Kloster Banz treffen. Ich will einen Weg mittragen, der eine allseits befriedigende und finanzierbare Wirkung hat. Und es gibt auch andere denkbare Wege, die zu einer Besserung der Lage führen könnten, ohne gleich alles umzuwerfen: eine Deckelung der Kosten für die Anlieger etwa, oder Höchstgrenzen. Der Freistaat Bayern muss doch nicht gleich jede kommunale Aufgabe übernehmen.
Oder wiederkehrende Beiträge, also jährliche Gebühren. Sie gibt es ja bereits andernorts, etwa in RheinlandPfalz. Die Belastungen scheinen dort für die Haus- und Grundbesitzer geringer.
Fackler: In der Tat müssen wir diese Modelle beachten. Die Verlagerung der Kosten von einzelnen auf viele Schultern – über dieses Modell müssen wir in dieser Frage nachdenken.
Die hiesigen Kommunen werden bis zur Klärung des Gerangels um die Strabs wohl kaum weitere Bescheide versenden, oder?
Fackler: Ich gehe davon aus, dass im Moment keine neuen Bescheide versendet werden.
Wird die FW-Initiative erfolgreich sein?
Fackler: Wir alle wollen eine Entlastung der Bürger – nur der Weg ist zu analysieren: Wie ist es nachvollziehbar? Aber keine Frage, es wird Zugeständnisse geben.